Richter Andreas May, der Vorsitzende des 2. Senats, hatte am vergangenen Dienstag gut zu tun im Gerichtssaal. Wo sonst eher nüchtern verhandelt wird, brach in der Verhandlung immer wieder tosender Applaus aus. "Das hier ist keine Unterhaltungsveranstaltung", ließ der Richter die Anwesenden im Saal wissen, berichtet die "Sächsische Zeitung". Doch der Kläger hatte offenbar seinen Fan-Club, hauptsächlich Rentner, mitgebracht. Und die sorgten für Stimmung.
Der Kläger ist Gerold Anderssohn, 77 Jahre alt, pensionierter Ingenieur - und er ist stinksauer. Denn der leidenschaftliche Radiohörer zahlte bis 2013 die GEZ-Gebühr für sein Radio. Mehr nicht, denn einen Fernseher besitzt der Rentner gar nicht. Doch mit der Änderung von GEZ auf Rundfunkbeitrag kam auch die Haushaltspauschale. Dadurch wurde es egal, wie viele Menschen in einem Haushalt leben oder welche Geräte vorhanden sind - es werden monatlich 17,50 Euro fällig. Basta.
Die "Fernsehlosen Dresdens" klatschen im Gerichtssaal
Doch Anderssohn will das nicht hinnehmen. Wie die "Sächsische Zeitung" berichtet, trifft sich der Rentner immer samstags mit der "Gruppe der Fernsehlosen Dresdens" zur Mittagszeit im Ökumenischen Informationszentrum. Unterstützer findet er dort - Gerechtigkeit will er sich jetzt vor Gericht erstreiten.
GEZ-Beitrag sei Ungerechtigkeit
Sein Standpunkt: Der Beitrag sei eine Steuer, eine Zwangsabgabe, die gezahlt werden müsse - auch wenn man gar keinen Fernseher besitzen würde. Außerdem sei das Fernsehprogramm weit entfernt von einem Bildungsauftrag. "Größtenteils Unterhaltung", sagt Anderssohn der "Sächsischen Zeitung". "Dafür 200 Euro im Jahr zu zahlen ist eine schreiende Ungerechtigkeit."
Landet die Klage beim Bundesverfassungsgericht?
Der Saal des Verwaltungsgerichts in Dresden war voll, viele ebenfalls pensionierte Mitstreiter Anderssohns waren zur Unterstützung mitgekommen und beklatschen die Klagebegründung. Doch der Richter machte dem Rentner wenig Hoffnung, die Klage zuzulassen. Das Gericht halte sich an die gängige Rechtssprechung, aber natürlich werde man sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Anderssohn ist trotzdem wild entschlossen. Er appellierte an das Gericht, die Klage direkt nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht weiterzureichen.