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Zoff um Rundfunkbeitrag Der GEZ-Rebell schlägt wieder zu - und zahlt in bar

Den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen, das will Norbert Häring durchsetzen. Jetzt ist der Journalist dem Plan ein Stück näher gekommen: Er hat beim Amtsgericht den fälligen Betrag hinterlegt. Ein cleverer Schachzug.

Der GEZ-Rebell hat einen Treffer gelandet: Mit einem cleveren Schachzug schaffte er es, seine ausstehenden Rundfunkbeiträge bar beim Amtsgericht in Frankfurt zu hinterlegen. Damit ist er seinem Plan, die monatliche Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender nur noch bar zu zahlen, ein großes Stück näher gekommen.

Seit März 2015 fetzt sich Norbert Häring mit dem Hessischen Rundfunk. Er fordert, den GEZ-Beitrag bar bezahlen zu können. Und rührt kräftig die Werbe-Trommel dafür, "dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren", schreibt der Journalist Häring.

Barzahlung beim Rundfunkbeitrag - geht das?

Das Problem: Häring ist inzwischen in Zahlungsverzug geraten. Bald könnte der Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür stehen. Für Häring wäre das gar nicht so ärgerlich, denn er könnte sein Bargeld loswerden und hätte somit seinen Beitrag bezahlt. Allerdings würde er so auch auf Listen mit unzuverlässigen Schuldnern landen - und künftig Probleme bekommen, wenn er eine Wohnung anmieten oder einen Handy-Vertrag abschließen will. 

Also wählte er den zweiten Weg und marschierte zum Amtsgericht. "Ich konnte den Rechtspfleger überzeugen, dass der Gläubiger in Annahmeverzug ist, was mir einen nachvollziehbaren Grund zur Hinterlegung gibt", schreibt Häring in seinem Blog. "Dazu musste ich ihm den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsandrohung zeigen, sowie einen Nachweis, dass ich Barzahlung angeboten habe und der Gläubiger dieses nicht angenommen hat."

GEZ in bar gezahlt

Ein cleverer Kniff von Häring. Er machte also plausibel, dass der Hessische Rundfunk mit dem Eintreiben des Beitrags von 214,94 Euro hinterherhinke - und dass er in bar zahlen wolle. Häring ist sich sicher, dass damit Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig seien. 

Häring hat mit seinem Kampf gegen den Beitragsservice viele Fans gefunden. Nun kann sich der Hessische Rundfunk den Betrag beim Gericht abholen. Häring plant auch schon die kommenden Beiträge auf diese Weise zu bezahlen. "Die Abholung ist recht mühsam und die Gebühren für die Hinterlegung trägt der Gläubiger", so Häring.

kg

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