
Ausbildungsversicherung für das Kind
Dahinter steckt meist eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung, die mit 18 Jahren ausgezahlt wird. Oft wird nur eine kleinere Versicherungssumme vereinbart und der Vertragsabschluss ist mit hohen Kosten verbunden, deshalb ist davon abzuraten. Besser und kostengünstiger ist es, wenn Eltern oder Großeltern selbst eine Summe ansparen, die dann für die Ausbildung der Kinder zur Verfügung steht. Das Finanzamt darf erst eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent verlangen, wenn Ihr Kind Erträge von über 801 Euro pro Jahr erhält. Dieser Sparerpauschbetrag gilt für Kinder sowie für Erwachsene. Erteilen Sie der Bank entsprechende Freistellungsaufträge. Zur finanziellen Absicherung Ihrer Kinder empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung für Sie und Ihren Partner.
Überflüssig. Kosten: ca. 25 Euro im Monat.
Dahinter steckt meist eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung, die mit 18 Jahren ausgezahlt wird. Oft wird nur eine kleinere Versicherungssumme vereinbart und der Vertragsabschluss ist mit hohen Kosten verbunden, deshalb ist davon abzuraten. Besser und kostengünstiger ist es, wenn Eltern oder Großeltern selbst eine Summe ansparen, die dann für die Ausbildung der Kinder zur Verfügung steht. Das Finanzamt darf erst eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent verlangen, wenn Ihr Kind Erträge von über 801 Euro pro Jahr erhält. Dieser Sparerpauschbetrag gilt für Kinder sowie für Erwachsene. Erteilen Sie der Bank entsprechende Freistellungsaufträge. Zur finanziellen Absicherung Ihrer Kinder empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung für Sie und Ihren Partner.
Überflüssig. Kosten: ca. 25 Euro im Monat.
© Bernd Wüstneck/ / Picture Alliance