
Steuerklassen
Welche ist wann für welche Lebensgemeinschaft am sinnvollsten?
Das höchste Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, wenn sie spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Beschäftigte von Steuerklasse V zu Steuerklasse III wechseln. Das bedeutet nach der Geburt rund 440 Euro mehr Elterngeld. Ein Wechsel lohnt sich allerdings nur für verheiratete Frauen. Eltern ohne Trauschein ist diese Möglichkeit verwehrt. Es profitieren nur Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Alleinerziehende. Die wichtigsten Informationen und Beispielrechnungen hat das Bundesfinanzministerium auf dem Merkblatt „Steuerklassenwahl“ zusammengefasst: www.abgabenrechner.de
Welche ist wann für welche Lebensgemeinschaft am sinnvollsten?
Das höchste Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, wenn sie spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Beschäftigte von Steuerklasse V zu Steuerklasse III wechseln. Das bedeutet nach der Geburt rund 440 Euro mehr Elterngeld. Ein Wechsel lohnt sich allerdings nur für verheiratete Frauen. Eltern ohne Trauschein ist diese Möglichkeit verwehrt. Es profitieren nur Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Alleinerziehende. Die wichtigsten Informationen und Beispielrechnungen hat das Bundesfinanzministerium auf dem Merkblatt „Steuerklassenwahl“ zusammengefasst: www.abgabenrechner.de
© Michaela Begsteiger/ / Picture Alliance