
Erhöhung der Krankentagegeldversicherung für den Hauptberufstätigen
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die den Lohn-/Erwerbsausfall im Krankheitsfall ausgleichen soll. Angestellte erhalten in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse als Lohnersatzleistung, allerdings nicht in Höhe von 100 Prozent. Selbständige und Freiberufler müssen sich unter Umständen um diesen Schutz selber kümmern und schließen dann eine Krankentagegeldversicherung ab.
Bei Bedarf sinnvoll.
Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen eignen sich für gesetzlich Krankenversicherte, die sich mehr Leistung sichern wollen als die der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Darin enthalten sind z.B. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, eine bessere Zahnversorgung, die Übernahme der Kosten beim Heilpraktiker oder höhere Leistungen im Pflegefall.
Bei Bedarf sinnvoll.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die den Lohn-/Erwerbsausfall im Krankheitsfall ausgleichen soll. Angestellte erhalten in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse als Lohnersatzleistung, allerdings nicht in Höhe von 100 Prozent. Selbständige und Freiberufler müssen sich unter Umständen um diesen Schutz selber kümmern und schließen dann eine Krankentagegeldversicherung ab.
Bei Bedarf sinnvoll.
Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen eignen sich für gesetzlich Krankenversicherte, die sich mehr Leistung sichern wollen als die der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Darin enthalten sind z.B. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, eine bessere Zahnversorgung, die Übernahme der Kosten beim Heilpraktiker oder höhere Leistungen im Pflegefall.
Bei Bedarf sinnvoll.
© Jochen Tack/ / Picture Alliance