
Privathaftpflichtversicherung
Diese Versicherung muss nur ein Elternteil abschließen. Bestehende Verträge können auf einen preiswerten Familientarif umgestellt werden. Dieser Tarif schützt dann alle Bewohner im Haushalt. Eine Ausnahme gibt es dabei allerdings: Verursacht ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden, ohne das die Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können dafür weder die Kinder noch die Eltern haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Haftungsbeschränkung sogar, bis die Kinder 10 Jahre alt sind. In beiden Fällen muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Beispiel: Zerschießt ein Kleinkind beim Fußballspiel in Nachbars Garten in Anwesenheit der Eltern eine Scheibe, muss der Hausbesitzer selbst für den Schaden aufkommen. Wichtig ist, dass Familien in ihrer Haftpflicht eine Deckungserweiterung für „deliktunfähige Kinder“ vereinbart haben. Das kostet oft nicht viel mehr, erspart im Fall der Fälle aber viel Ärger. Haben Sie das nicht, müssen Sie den Schaden selber tragen, wenn Sie ihrem Freund oder Nachbarn nicht erzürnen wollen. Aber alle neuen Familientarife besitzen diese Deckungserweiterung. Daher sollten Sie die alte Privathaftpflichtversicherung überprüfen lassen (z.B. in den Verbraucherzentralen).
Unverzichtbar, ab 80 Euro im Jahr, sollte Schäden von mindestens fünf Millionen Euro absichern, gern auch mehr oder unbegrenzt.
Diese Versicherung muss nur ein Elternteil abschließen. Bestehende Verträge können auf einen preiswerten Familientarif umgestellt werden. Dieser Tarif schützt dann alle Bewohner im Haushalt. Eine Ausnahme gibt es dabei allerdings: Verursacht ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden, ohne das die Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können dafür weder die Kinder noch die Eltern haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Haftungsbeschränkung sogar, bis die Kinder 10 Jahre alt sind. In beiden Fällen muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Beispiel: Zerschießt ein Kleinkind beim Fußballspiel in Nachbars Garten in Anwesenheit der Eltern eine Scheibe, muss der Hausbesitzer selbst für den Schaden aufkommen. Wichtig ist, dass Familien in ihrer Haftpflicht eine Deckungserweiterung für „deliktunfähige Kinder“ vereinbart haben. Das kostet oft nicht viel mehr, erspart im Fall der Fälle aber viel Ärger. Haben Sie das nicht, müssen Sie den Schaden selber tragen, wenn Sie ihrem Freund oder Nachbarn nicht erzürnen wollen. Aber alle neuen Familientarife besitzen diese Deckungserweiterung. Daher sollten Sie die alte Privathaftpflichtversicherung überprüfen lassen (z.B. in den Verbraucherzentralen).
Unverzichtbar, ab 80 Euro im Jahr, sollte Schäden von mindestens fünf Millionen Euro absichern, gern auch mehr oder unbegrenzt.
© Alexander Stein/ / Picture Alliance