Artikel 14 des Grundgesetzes besagt:"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Hauseigentümer Wolfgang Fischer besitzt ein etwa tausend Quadratmeter großes Grundstück in München. Hierauf stehen Mietwohnungen, die zu zwölf Euro pro Quadratmeter vermietet sind, wie zuerst der "Deutschlandfunk" berichtet hat. Für Münchner Mietpreise ist das ein außergewöhnlich niedriger Preis. Ähnliche Objekte werden zum Drei- bis Vierfachen vermietet.
Nur "Liebhaberei" fürs Finanzamt
In Zeiten von extremer urbaner Wohnungsknappheit sind Fischers Preise also eine positive Ausnahme. Steuerlich gesehen gelten sie jedoch als "Liebhaberei" und nicht mehr als ernstzunehmende wirtschaftliche Tätigkeit. Unterstellt wird also, dass – wenn keine Gewinnabsicht besteht – ein altruistisches Hobby vorliege. Fischer dürfte also neue Briefkästen, die er etwa gedenkt anzubringen, nicht mehr steuerlich absetzen, da er zu wenig Miete verlangt.
Fischer wehrt sich nun juristisch gegen diese eigenartige Bewertung des Finanzamtes und zitiert seine Großtante, von der er das Grundstück erbte: "Das weißt fei schon, dass aus diesem Haus noch nie jemand rausgeflogen ist, weil er seine Miete grad nicht hat zahlen können? Und das möchte ich dir mitgeben." Eigentum verpflichtet eben. Nach dem Grundgesetz und nach den Worten von Fischers Großtante. Wolfgang Fischer nimmt das ernst. Und irgendwann vielleicht ja auch das Finanzamt.
