Urteil zu verwertbarem Vermögen bei Bürgergeld: Kein Toleranzpuffer mehr bei Wohnflächen
Eine nur geringfügige Überschreitung der sogenannten angemessenen Wohnfläche ohne Vorliegen etwaiger Härtefallgründe führt einem Urteil des sächsischen Landesozialgerichts dazu, dass ein selbstgenutztes Hausgrundstück bei der Berechnung von Bürgergeld als verwertbares Vermögen eingestuft werden muss. Das entschied das Gericht in Chemnitz nach Angaben vom Dienstag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. (Az. L 7 AS 379/24 B ER)