Schräger Kündigungsstreit Wenn der Mieter die Vermieterin rausschmeißt

Beim Kontrollieren der Rauchmelder rückte eine Vermieterin ihrem Mieter zu sehr auf die Pelle. Er packte sie, trug sie hinaus - und erhielt die Kündigung. Der BGH entschied nun den skurrilen Fall.

Allzu neugierige Vermieter müssen künftig damit rechnen, dass sie von ihren Mietern mit sanfter Gewalt aus Wohnungen und Häusern getragen werden, wenn sie gegen deren Willen die Mieträume inspizieren wollen. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündete (Az. VIII ZR 289/139).

Im aktuellen Fall schützte das Gericht damit einen handgreiflichen Mieter vor fristloser Kündigung und Räumung des von ihm gemieteten Hauses. Der Beklagte hatte wie vereinbart Besuch von der Vermieterin bekommen, die installierte Rauchmelder in Augenschein nehmen wollte. Bei dieser Gelegenheit betrat die Frau aber gegen den Willen des Mieters auch andere Zimmer. Weil sie das Haus trotz Aufforderung nicht verließ, umfasste der Beklagte sie dann kurzerhand mit den Armen und trug sie aus dem Haus.

Die deshalb ausgesprochene Kündigung der Vermieterin ist laut BGH unwirksam. Die Frau trage eine Mitschuld an dem Vorfall, weil sie das Hausrecht ihres Mieters verletzt habe. Der Mann habe die Grenzen erlaubter Notwehr nur so geringfügig überschritten, dass der Hausbesitzerin durchaus die Fortsetzung des Mietverhältnisses zugemutet werden könne.

AFP
bak/AFP