Sie denken schon lange darüber nach: Endlich kündigen und sich mit einem eigenen Business selbständig machen. Wobei die ersten Monate finanziell sicher übel werden... Genau dafür bekommen Sie in einer Reihe von Bundesländern Zuschüsse. Und im ersten halben Jahr Ihrer Selbständigkeit einen satten Zuschuß vom Arbeitsamt.
ZUSCHUß VOM ARBEITSAMT
Sie haben gekündigt, um sich endlich den Traum vom eigenen Business zu verwirklichen. Mit dem Arbeitsamt hatten Sie bisher nie etwas tun und wollen das auch weiter so halten. Das wäre in Ihrem speziellen Fall ungeschickt, denn das Arbeitsamt unterstützt Sie als Gründer. Vorausgesetzt, Sie haben vorher mindestens einen Monat Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen.
Konkret bekommen Sie eine halbes Jahr lang monatlich zwei Drittel Ihres bisherigen Nettogehaltes als »Überbrückungsgeld«. Das sollten Sie mitnehmen - schließlich haben Sie auch lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Vorab hat das Arbeitsamt allerdings einige bürokratische Hürden gestellt.
1. Schritt: Sie müssen sich arbeitslos melden. Falls Sie selbst gekündigt haben, ist das erst nach einer Sperrfrist von drei Monaten möglich.
2. Schritt: Während dieser Zeit lassen Sie Ihr Geschäftskonzept von einem Steuerberater oder einem Experten Ihres Branchenverbandes auf Tragfähigkeit prüfen. Den entsprechenden Vordruck, aus dem das bestätigt wird, gibt es beim Arbeitsamt.
3. Schritt: Sie schicken den Antrag ans Arbeitsamt. Dann können Sie sich beim Gewerbeamt oder Finanzamt anmelden - und in Ruhe den ersten Auftrag annehmen. Denn Ihre finanzielle Grundversorgung ist mit Hilfe des Überbrückungsgeldes gesichert.
ZUSCHÜSSE DER LÄNDER
Sachsen-Anhalt:
Hier können Sie neben der Förderung des Arbeitsamtes auch noch einen »Existenzgründerzuschuß « bekommen. Der beträgt 11.000 Mark - maximal 1.000 Mark davon dürfen monatlich für Miete verwendet werden (Kontakt: Landesförderungsinstitut, http://www.lfi-lsa.de)
Mecklenburg-Vorpommern:
Das Wirtschaftsministerium zahlt ein Jahr lang einen Zuschuß von 250 Mark pro Woche an Arbeitslose, Empfänger von Überbrückungsgeld, Absolventen. Voraussetzung: Sie machen sich mit einem eigenen Betrieb selbständig. (Kontakt: 0385-5885800)