Entsendegesetz Schutz gegen die globalisierte Arbeitswelt

Die Globalisierung hat ganz reale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Im Ausland ansässige Unternehmen kommen nach Deutschland und führen hier Aufträge aus - mit ausländischen Angestellten. Damit es nicht zu Lohndumping kommt, wurde das Entsendegesetz geschaffen.

Die Globalisierung ist deutschen Arbeitnehmern viel näher, als sie es selbst oft vermuten: So kommen vermehrt im Ausland ansässige Unternehmen nach Deutschland und führen hier Aufträge aus. Dabei treten sie oft als Subunternehmer heimischer Betriebe auf und entsenden dafür ihre Arbeitnehmer nach Deutschland. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zur Wahrung der Interessen aller Arbeitnehmer gibt es deshalb das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Mindeststandards geregelt

Das Entsendegesetz regelt für bestimmte Branchen Mindeststandards am Arbeitsplatz. Es versucht, Dumping-Löhne und verschlechterte oder unterschiedliche Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Schließlich sind die entsendeten Arbeitnehmer von ihren Unternehmen grundsätzlich zu den Arbeitsbedingungen ihres Herkunftsstaates beschäftigt. Doch gerade bei osteuropäischen Arbeitnehmern unterscheiden sich diese gravierend von den hiesigen. Es käme deshalb ohne Regulierung zu Wettbewerbsverzerrungen - zulasten der deutschen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter.

Nach dem Entsendegesetz muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Zeit der Entsendung die am Arbeitsort maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren. Dieses Gesetz gilt immer dann, wenn es sich um Arbeitsbedingungen handelt, die in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind. Hierzu zählen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze, Arbeitsschutz und -sicherheit, Schutzvorschriften für Schwangere sowie Nichtdiskriminierungsvorschriften.

Es gilt das "Arbeitsortprinzip"

Sind die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine spezielle Rechtsverordnung erlassen. Die tariflich geregelten Arbeitsbedingungen werden dann auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erweitert. Das ist derzeit im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk, dem Maler- und Lackiererhandwerk, dem Abbruchgewerbe und seit Juli auch im Gebäudereinigerhandwerk der Fall.

Die Verordnungen bewirken zum Beispiel, dass offiziell allen Arbeitnehmern auf deutschen Baustellen der tarifliche Mindestlohn zusteht. Weitere Gewerbe können jederzeit folgen, wenn die Bundesregierung eine Branche als in besonderer Weise im Wettbewerb mit Anbietern aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau stehend anerkennt und die Branche in Deutschland bereits über bundeseinheitliche Tarifvertragsstrukturen verfügt.

Verstöße keine Seltenheit

Leider sind Verstöße gegen das Entsendegesetz keine Seltenheit. Deshalb muss ein ausländischer Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitern besondere Aufzeichnungs- und Anmeldepflichten erfüllen. Der deutsche Zoll ist die überprüfende Institution: Er darf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren und verfügt dabei über dieselben Befugnisse wie bei der Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung. Zusätzlich kann er Einsicht in Unterlagen nehmen, die Auskunft über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen geben.

Der Sachbuchautor Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Weigelt & Ziegler in Berlin, Prenzlauer Berg

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