Personalakte

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Figur der Justitia

Urteil: Arbeitgeber darf Verwaltung der Personalakte nicht einfach Dritten überlassen

Arbeitgeber dürfen die Verwaltung ihrer Personalakten nicht einfach nach außen abgeben. Eine Verwaltung "durch hierzu nicht befugte Dritte" verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann Schadenersatzansprüche der Beschäftigten auslösen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 365/22)
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Daimler "Erhebliche" Datenschutz-Verstöße gegen Mitarbeiter

Datenschützer haben Daimler erneut wegen der unzulässigen Speicherung von Daten kranker Mitarbeiter gerügt. Sie forderten den Autobauer auf, diese Gesundheitsdaten zu löschen und aus den Personalakten zu entfernen.
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Urteil Abmahnung muss präzise sein

Wenn ein Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht, dann muss diese auch präzise sein. Andernfalls kann der so Abgemahnte verlangen, dass die Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt wird.