Arbeitgeber dürfen die Verwaltung ihrer Personalakten nicht einfach nach außen abgeben. Eine Verwaltung "durch hierzu nicht befugte Dritte" verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann Schadenersatzansprüche der Beschäftigten auslösen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 365/22)
Ein amerikanischer Soldat hat zwischen 2006 und 2017 mehrere Frauen vergewaltigt. Obwohl die Armee informiert war, landete keiner der Fälle vor Gericht, er erhielt lediglich Vermerke in seiner Personalakte. Bis es seine eigene Tochter traf – die auf einem Prozess und Öffentlichkeit bestand.
Soll hier etwas vertuscht werden? Beim Verfassungsschutz wurden bis in den Sommer hinein Akten von NSU-Helfern und Unterlagen zu Anwerbeversuchen geschreddert.
Datenschützer haben Daimler erneut wegen der unzulässigen Speicherung von Daten kranker Mitarbeiter gerügt. Sie forderten den Autobauer auf, diese Gesundheitsdaten zu löschen und aus den Personalakten zu entfernen.
Wenn ein Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht, dann muss diese auch präzise sein. Andernfalls kann der so Abgemahnte verlangen, dass die Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt wird.