Das Geschäft mit der Angst vor dem Coronavirus, auch "Covid-19" genannt, boomt derzeit im Online-Handel. Große Händler wie Amazon und Ebay gehen bereits gegen Produkte vor, die ihren Kunden falsche Versprechen machen. So hat Amazon bereits mehr als eine Million Artikel aus seinen virtuellen Regalen entfernt, bei denen von Anbietern versprochen wurde, dass die Produkte das Coronavirus entweder heilen oder eine weitere Ausbreitung verhindern können. Im Zuge dessen wurden auch die Konten tausender Händler gesperrt, die horrende Summen für Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel und weitere Produkte verlangt haben.
Kunden aus den USA, die in der Suchleiste von Amazon.com nach "Coronavirus", "Covid-19" oder ähnlichen Produktbegriffen suchen, werden inzwischen zum "Centers for Desease Controll and Prevention" weitergeleitet. Dort werden detaillierte Informationen zur Vorsorge und Behandlung des neuartigen Virus geteilt. Wann eine solche oder ähnliche Anzeige auch in den Suchergebnissen bei Amazon.de erscheint, ist bis jetzt nicht bekannt.
Atemschutzmasken zum zehnfachen Preis
Weil in den meisten Apotheken Atemschutzmasken vergriffen sind, witterten Händler, die noch über entsprechende Produkte in ihren Lagern verfügten, im Netz ihr großes Geschäft. Ein Fünferpack "3M Aura Atemschutzmaske" wurde beispielsweise für 199,99 Euro angeboten. Normalerweise kosten die Masken nicht über 20 Euro. Mehr dazu lesen Sie auch in diesem Artikel.

Auch eBay kündigt Maßnahmen an
"In Anbetracht der globalen Entwicklungen im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus), möchten wir Sie an die Ebay-Grundsätze für das Einstellen von Artikeln erinnern", wendet sich das Unternehmen in einem Beitrag an die Händler. Weiter heißt es, dass Artikelbezeichnungen und Artikelbeschreibungen, die missbräuchlich Begriffe wie "Coronavirus", "Covid-19", "Virus" oder "Epidemie" im Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen Angaben verwenden, verboten sind. Wer als Händler gegen die Grundsätze von Ebay verstößt, könne eine Reihe von Maßnahmen erwarten. Dazu gehören zum Beispiel das Beenden oder Abbrechen von Angeboten, das Ausblenden in den Suchergebnissen bis hin zur Schließung des Ebay-Kontos.
Quellen: Ebay / "Seattle Times"