Verbraucher können sich gegen Gaspreiserhöhungen durch unwirksame Anpassungsklauseln nur wehren, wenn sie innerhalb von drei Jahren widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das Urteil betrifft alle Gaskunden, die ihr Gas in einem sogenannten Sondervertragsverhältnis mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln bezogen haben.
Viele Gasversorger hatten jahrzehntelang solche Klauseln verwendet, die ihnen eine stetige Anhebung der Preise zubilligten. Der BGH hatte diese schon vor Jahren für nichtig erklärt. Weil in den Verträgen so eine Lücke entstand, hat der BGH nun eine ergänzende Vertragsauslegung vorgegeben. Zugrunde liegen zwei Verfahren zur Rückzahlung von Geldern im Zuge von Gaspreiserhöhungen.
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