Rund 350.000 Patienten haben nach Angaben der Kassenärzte die seit Jahresbeginn fällige Praxisgebühr nicht bezahlt, obwohl sie von einem Arzt behandelt worden sind.
In einigen Fällen hätten die Patienten die Gebühr trotz einer Mahnung nicht beglichen, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, am Montag in Berlin und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein sei bereits die erste Klage gegen einen säumigen Zahler eingereicht worden.
Stahl betonte, es handele sich bei den 350.000 Personen im überwiegenden Maße nicht um notorische Zahlungsverweigerer. Viele von ihnen hätten etwa die seit Januar beim ersten Arztbesuch im Quartal fälligen zehn Euro nicht bei sich gehabt, seien aber trotzdem behandelt worden. Einige von ihnen hätten die Gebühr aber nicht später nachgezahlt.
Hoher Verwaltungsaufwand für Krankenhäuser
Darüber hinaus zögen viele Krankenhäuser die Praxisgebühr nach wie vor nicht ein, sondern hätten diese Aufgabe an die Krankenversicherungen abgegeben, weil sie verwaltungstechnisch zum Teil nicht auf diese Aufgabe vorbereitet seien. Dadurch komme es ebenfalls zu Schwierigkeiten und Verzögerungen. Die Anzahl der Patienten, die absichtlich die zehn Euro nicht beglichen, ist laut Stahl eher gering.
Nur ein Bruchteil der Patienten zahlt nicht
Bei den 350.000 ausstehenden Praxisgebühren handelt es sich laut dem Kassenärzte-Sprecher gerade einmal um 0,3 Prozent aller gebührenpflichtigen Arzt-Patient-Kontakte. Man dürfe nicht vergessen, dass in 99,7 Prozent der Fälle die zehn Euro ordnungsgemäß bezahlt worden seien. Zum Halbjahr waren rund 250.000 säumige Zahler gezählt worden.
Stahl sagte, an die betreffenden Personen würden nun Mahnungen verschickt. Meist seien es zwei solcher Schreiben. Gerichtsprozesse seien bisher die Ausnahme, könnten aber in einem nächsten Schritt folgen. Dies werde für die Patienten dann um ein Vielfaches teurer.