Das Ende des Rabattgesetzes wird den am 30. Juli beginnenden Sommerschlussverkauf (SSV) nicht verändern. Die Kunden wissen, dass die Preisnachlässe im SSV weit höher sind, als »in der schönen neuen Rabattwelt«, meint Hubertus Pellengahr vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandel. Vor allem Bekleidung, Schuhe und Sportartikel werden Pellengahr zufolge in diesem Jahr besonders günstig zu erstehen sein. Viele Artikel werdenn zu noch geringeren Preisen angeboten als im SSV 2000. Ursache dafür ist das schlechte Wetter in den vergangenen Monaten: »Dadurch sind die Lager bei den Händlern noch voll«, so Pellengahr. Die Hallen müssen nun geräumt werden, um Platz für die neuen Kollektionen zu schaffen. Die Warenhäuser senken daher bei vielen Artikeln die Preise um bis zu 50 Prozent. Ende des Sommerschlussverkaufs ist in diesem Jahr am Samstag, 11. August.
Schlussverkauf wird bleiben
Dass die Aufhebung des Rabattgesetzes den Schlussverkauf künftig überflüssig macht, ist nach Ansicht von Experten nicht zu erwarten. Trotz der nun möglicherweise einsetzenden ganzjährigen Feilscherei in den Läden wird es den Schlussverkauf auch weiterhin geben, sagte Carel Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin. Für den Handel ist der Schlussverkauf eine gute Möglichkeit, »einen Event zu zelebrieren und viele Kunden in die Geschäfte zu locken.«
Feilschen bei langlebigen Waren
Auch aus Sicht des Einzelhandels ergänzen sich der SSV und der Kampf der Kunden um Rabatte. Die Beseitigung des Rabattgesetzes wirkt sich Pellengahr zufolge hauptsächlich auf Warengruppen aus, die vom Sommerschlussverkauf ausgenommen sind - vor allem Haushaltsgeräte, Möbel, Autos, Unterhaltungselektronik und Schmuck. Nur bei solchen langlebigen und höherwertigen Konsumgütern lohnt sich das Feilschen.
Mangelhafte Waren immer umtauschen
Das Recht, mangelhafte Waren umzutauschen, wird nach Einschätzung der Experten weder vom Sommerschlussverkauf noch vom Wegfall des Rabattgesetzes berührt: Auch »Schnäppchen« aus dem SSV können - wie alle anderen Artikel auch - bis zu sechs Monate nach dem Kauf noch reklamiert werden. Nur Waren, die bereits als fehlerhaft deklariert worden sind, können nicht mehr getauscht werden, so Verbraucherschützer Mohn. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten gilt auch bei Waren, auf die der Kunde einen Preisnachlass erhalten hat, erklärte Pellengahr: »Rabatte und Umtausch schließen sich nicht aus.«