Schrempp-Rücktritt Freispruch für Daimler

Als Jürgen Schrempp im Sommer 2005 als Vorstandschef von Daimler-Chrysler zurücktrat, war das ein Paukenschlag. Die Auswirkungen verfolgen den Autobauer noch heute: Ein Amtsgericht hat den Konzern jetzt vom Vorwurf freigesprochen, den Rücktritt zu spät gemeldet zu haben.

Das Amtsgericht Frankfurt hat den Autobauer Daimler vom Vorwurf freigesprochen, den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp 2005 zu spät gemeldet zu haben. Damit widersprachen die Richter der Finanzaufsicht BaFin, die noch ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro erlassen hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Beschluss des Amtsgerichts bereits Rechtsmittel eingelegt, so dass nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden müsse (Az.: 943 OWI 7411 Js 233764/07).

Die BaFin hatte argumentiert, das Unternehmen habe es leichtfertig unterlassen, das Ausscheiden ihres Vorstandschefs unverzüglich zu melden. Dagegen entschieden die Amtsrichter, zu dem Zeitpunkt - Mitte 2005 - sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen. Daher sei aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eine Schuld ausgeschlossen. Die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen.

DPA
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