Das Gericht hatte den Erlass der Verfügung damit begründet, dass diese zum Abwenden unverhältnismäßiger Schäden für das Staatsunternehmen erforderlich sei, teilte die Bahn am Montag in Berlin mit. Das Gericht könne in "angemessener Zeit" nicht die Frage klären, ob der von der GDL angestrebte Tarifvertrag für Lokführer überhaupt rechtmäßig wäre. Die GDL hatte zuvor auf ihrer Internet-Seite ohne Angabe von Gründen berichtet, die ursprünglich für Dienstag in zwei Regionen geplanten Arbeitsniederlegungen fänden nicht statt. Eine Bestätigung der Bahn-Angaben durch das Gericht war zunächst nicht zu erhalten.
Keine eigener Sparten-Tarifvertrag
Nach Angaben der Bahn schloss sich das Frankfurter Arbeitsgericht ihrer Auffassung an, dass ein Streik für einen Sparten-Tarifvertrag nicht rechtmäßig wäre. Die Bahn hatte einen besonderen Tarifvertrag für Lokführer abgelehnt und der GDL stattdessen Verhandlungen über lokführerspezifische Regelungen im Bahn-Tarifvertrag angeboten. Die Bahn halte damit an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fest, dass innerhalb eines Unternehmens nicht mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten könnten.
Bahn erwartet nun Streikverzicht
Die Bahn äußerte die Erwartung, dass die GDL nach dem Urteil des Arbeitsgerichts auf Streiks verzichten werde. Anderenfalls müsse die Gewerkschaft mit massiven Schadenersatzforderungen rechnen. Die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) hatte angekündigt, nach Ostern mit Streiks einen eigenen Spartentarifvertrag durchsetzen zu wollen. In dem seit Wochen schwelenden Konflikt geht es darum, dass die GDL für Lokführer und Zugbegleiter einen separaten Tarifvertrag aushandeln will. Mit den anderen Gewerkschaften Transnet und GDBA hat sich die Bahn bereits Anfang März auf einen Tarifvertrag geeinigt. Demnach werden die Entgelte in diesem Jahr um 1,35 Prozent und im kommenden Jahr um 3,2 Prozent erhöht. Die Einkommen in Ostdeutschland sollen bis 2006 in drei Stufen voll an das Westniveau angeglichen werden. Dieses Tarifergebnis sollte laut Schlichterspruch auch für die Lokführer übernommen werden, was die GDL abgelehnt hatte.