GDL-Ausstand Frankfurter Richter erlauben Streik der Lokführergewerkschaft – Bahn geht in Berufung

Der Streik geht weiter und die Deutsche Bahn lässt nicht locker. Gegen das Gerichtsurteil legt sie jetzt Berufung ein
Der Streik bei der Deutschen Bahn geht weiter
© Michele Tantussi / Reuters
Ein anderes Urteil hätte wohl die Gewerkschaftswelt erschüttert – doch wie erwartet darf die GDL ihren Lokführerstreik beginnen. Das hat Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Dagegen aber will die Deutschen Bahn Einspruch einlegen.

Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat grünes Licht für einen Streik der Lokführer der Deutschen Bahn gegeben. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den neuerlichen Arbeitskampf ab und stufte den Streik als zulässig ein. Die Deutsche Bahn kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen. 

Berufungsverhandlung am Dienstag

"Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen", hieß es in einer Erklärung des Konzerns. "Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen."  "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Demnach soll am Dienstag verhandelt werden.

Achim Stauß, Konzernsprecher der Deutschen Bahn, hofft weiterhin darauf, den Streik der GDL gerichtlich zu stoppen. In der Sendung "RTL Direkt" begründete er, warum die Bahn Berufung gegen die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts einlegen werde, das den Ausstand erlaubt hatte: "Wir müssen alles versuchen. Das sind wir auch unseren Fahrgästen schuldig. Das sind wir auch den Unternehmen und Firmen schuldig, die in der Wirtschaft Waren bei uns aufgeben, die wir im Güterverkehr transportieren." Stauß weiter: "Man muss sich schon fragen, warum eine Gewerkschaft, die von 38 auf 35 Stunden will, wenn sie 36 haben könnte, warum sie dann noch das ganze Land lahmlegt und die Wirtschaft gefährdet und die Reisepläne von Millionen Menschen durcheinanderbringt. Das ist nicht mehr verhältnismäßig, das ist stur."

Weselsky: "GDL-Streiks sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig"

Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky erklärte nach der Entscheidung: "Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen." Die Lokführergewerkschaft hoffe nun, "dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt", so Weselsky.

Die GDL hatte am Sonntag mit vergleichsweise kurzer Vorlaufzeit zu einem 24-stündigen Streik im Personenverkehr aufgerufen, der am Dienstag um 2.00 Uhr beginnen soll.

Selbst wenn der Streik gekippt worden wäre, hätte das wenig an den für Dienstag erwarteten Einschränkungen für Millionen Fahrgäste geändert. Innerhalb weniger Stunden nach der Streikankündigung hatte die Bahn erneut ein eingeschränktes Grundangebot im Personenverkehr organisiert. Diesen Notfahrplan nach einem möglichen gerichtlichen Streikverbot wieder umzustellen, wäre angesichts der kurzen Zeit bis zum Betriebsstart am Dienstagmorgen schwierig geworden. Entsprechend müssen sich Fahrgäste darauf einstellen, dass den ganzen Tag über erneut nur etwa jeder fünfte Fernzug unterwegs ist.

Deutsche Bahn klagt mehrfach gegen GDL 

Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, blieb dabei aber in zwei Instanzen ohne Erfolg. Nach zuletzt erneut gescheiterten Tarifverhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Anfang März zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlege. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an. 

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DPA
nik