Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von der Stadt Tübingen Schmerzensgeld und Schadenersatz forderte, weil sie eine Stelle im Sekretariat des Rathauses nicht bekommen hatte. Die Klägerin hatte argumentiert, deshalb nicht genommen worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch angegeben hatte, früher eine Liebesbeziehung zum amtierenden Oberbürgermeister Boris Palmer gehabt zu haben (Aktenzeichen 1 Ca 268/22).