Das Arbeitsgericht Gießen hat sich erneut mit dem Fall zweier Pflegeheim-Mitarbeiter befasst, die wegen fehlender Corona-Impfnachweise von ihrem Job freigestellt worden sind. Die beiden Männer klagen darauf, auch für die Zeit der Freistellung weiterhin ihr Gehalt zu bekommen. Bei der Güteverhandlung am Donnerstag sei zunächst keine Einigung erzielt worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Klagen sollen nun noch einmal im November verhandelt werden - dann wird auch eine Entscheidung erwartet.