Klage abgewiesen Gericht lässt Kündigung wegen Schweißgeruchs zu

Ungewöhnlicher Prozess in Köln. Weil die Stadt einen Architekten wegen Schweißgeruchs und schmutziger Hände gefeuert hatte, war dieser vor das Arbeitsgericht gezogen. Jetzt urteilten die Richter: Die Entlassung war rechtens.

Das Arbeitsgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Ein 50-jähriger Architekt, der von der Stadt Köln noch in der Probezeit entlassen worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil sie mit mangelnder Körperhygiene begründet worden war. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies die Kündigung nicht unwirksam mache. So etwas sei nur in Fällen von schwerer Diskriminierung denkbar.

Vor Gericht war bei dem Kläger von Schweißgeruch keine Spur. Seine Hände waren sauber, die äußere Erscheinung wirkte gepflegt. Und das sei auch nie anders gewesen, betonte er. Seine frühere Chefin ist da allerdings anderer Meinung. Die Leiterin der Denkmalbehörde hatte dem Architekten gekündigt mit der Begründung "starker Schweißgeruch und unsaubere Hände". Schwarze Fingernägel sollen der Stein des Anstoßes gewesen sein. Zum Entsetzen des Entlassenen: "Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen", klagte er.

Architekt lehnt Vergleich ab

Die Vorsitzende Richterin bemühte sich in der Sitzung um einen Vergleich. Der Anwalt der Stadt bot an, dem Kläger noch vier Monate Gehalt zu zahlen und die Sache mit dem Schweißgeruch zu streichen. Aber der Architekt lehnte ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Menschenwürde, erklärte er. Seine Chefin solle den Vorwurf öffentlich zurücknehmen und sich entschuldigen - dann wäre er zufrieden.

Elf seiner ehemaligen Kollegen in der Denkmalbehörde könnten bezeugen, dass er nie gestunken habe. "Es geht auch darum, wie man in der Verwaltung mit Leuten umgeht", sagte der 50-Jährige. Vielleicht, so hatte er in Interviews spekuliert, ging es seiner Chefin nur darum, einen besonders entschiedenen und damit unbequemen Verfechter des Denkmalschutzes loszuwerden.

Bei der Stadt, wo man sich namentlich nicht äußern wollte, hieß es dazu nur, die neue Chefin bringe ihre Behörde gerade auf Vordermann und mache sich damit natürlich nicht nur Freunde. Zwar seien Denkmalschützer des öfteren etwas eigenwillige Typen, was auch weiter nicht schlimm sei, aber gewissen Mindeststandards müssten sie schon noch genügen, schließlich repräsentierten sie die Stadt.

Eigentliche Frage nicht beantwortet

Am Ende war es wie so oft bei Gericht: Die Fragen, für die sich alle interessierten - stank er oder stank er nicht? Und: Darf man ihn deshalb feuern? - wurden gar nicht erörtert. Stattdessen wies das Gericht die Klage ab, weil die Kündigung noch in der Probezeit erfolgte, und in der kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Selbst wenn der Vorwurf mangelnder Körperhygiene absolut unberechtigt gewesen sein sollte, als schwerwiegende Diskriminierung wollte das Gericht ihn nicht werten.

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mad/DPA