Arbeitsgericht Köln Schweißgeruch-Kündigung ist rechtens

Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei.

Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann man ohne Begründung kündigen. Der 50-jährige Architekt, dem von der Stadt Köln gekündigt worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil ihm mangelnde Körperhygiene vorgeworfen worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen.

Der Mann befand sich zum Zeitpunkt der Kündigung im November vergangenen Jahres am Ende seiner sechsmonatigen Probezeit. Eigentlich hätte die Stadt wegen der noch laufenden Probezeit gar keinen Kündigungsgrund angeben müssen, erklärte der Sprecher. Da sie die Entlassung jedoch mit dem angeblich ständigen Schweißgeruch des 50-Jährigen und dessen insgesamt ungepflegter Erscheinung begründete, sah sich der Mann in seiner Intimsphäre verletzt und klagt nun auf Wiedereinstellung. Mit den Leistungen des Architekten soll die Stadt zufrieden gewesen sein.

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