NDR-Fernsehspielchefin Heinze klagt gegen Kündigung

Das Hamburger Arbeitsgericht verhandelt am kommenden Dienstag (27.10.) die Klage der ehemaligen NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze gegen den Norddeutschen Rundfunk.

Das Hamburger Arbeitsgericht verhandelt am kommenden Dienstag (27.10.) die Klage der ehemaligen NDR- Fernsehspielchefin Doris J. Heinze gegen den Norddeutschen Rundfunk. Das teilte das Arbeitsgericht am Freitag in Hamburg mit. Der NDR hat insgesamt drei fristlose Kündigungen gegen Heinze ausgesprochen. Sie hatte unter Pseudonym eigene Drehbücher beim Sender eingereicht und dafür überhöhte Honorare kassiert. Außerdem hatte sie ihrem Ehemann Aufträge zugeschustert und das gegenüber dem NDR verschleiert.

Heinze hält die Kündigungen für formal unwirksam. Nach Auskunft ihres Anwalts Gerd Benoit fehlte einmal eine gültige Vollmacht, ein anderes Mal wurde eine Frist nicht eingehalten. «Der NDR hat schwere formale Fehler gemacht», sagte Benoit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Falls das Gericht dieser Ansicht folge, seien die Kündigungen unwirksam. Das gelte unabhängig von den eventuellen Verfehlungen Heinzes, sagte der Anwalt unter Bezug auf einige aktuelle Urteile von Arbeitsgerichten, die Kündigungen auch wegen geringfügiger Gründe für rechtens hielten.

Bei der Verhandlung am Dienstag handelt es sich um einen Gütetermin, bei dem das Gericht die Chancen für eine Einigung der Parteien auslotet. Mit einem Urteil ist nicht zu rechnen.

DPA
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