Eigentlich war es ein ganz schlichter Sachverhalt, über den das Arbeitsgericht in Arnsberg zu entscheiden hatte: Durfte der Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens "Lobbe", Bernd Schuster, 48, über sein Gehalt mit dem Magazin stern sprechen? Oder verriet er damit schon wichtige Betriebsgeheimnisse, störte den Betriebsfrieden und handelte sogar geschäftsschädigend?
Die Ermahnung wurde öffentlich ausgehängt
Rückblende: Am 15. Februar 2007 erschien der Text über Schuster auf Seite 38 im Rahmen der stern-Titelgeschichte "Mehr Gehalt!" in Ausgabe 08/2007. Schusters damaliger Tenor: "Ich will, dass wir für unsere harte und schwere Arbeit vernünftiges Geld bekommen." 2025 Euro Brutto verdiente der Müllmann damals, und er erzählte dem stern, dass es bereits vor 15 Jahren 1950 Euro brutto gewesen seien. Ergo: Bernd Schuster hatte nach seiner Aussage in den ganzen Jahren für seine Arbeit kaum mehr Geld bekommen. Doch seinem Arbeitgeber, der "Lobbe Entsorgung", gefiel die Aussage ihres Gesamtbetriebsrats-Vorsitzenden ganz und gar nicht.
Und so verschickte man am 23. März 2007 eine Ermahnung des zweifachen Familienvaters Bernd Schuster. Doch diese ging nicht nur an Schuster selbst, sondern auf dem elektronischen Wege auch an alle "Lobbe"-Mitarbeiter, die über einen E-Mail-Anschluss verfügten. Danach wurde diese Ermahnung im Unternehmen auch noch öffentlich ausgehängt. Doch damit nicht genug: Als Krönung legte man diese Missbilligung noch Schusters Personalakte bei. Doch den packte ob dieses schofeligen Verhaltens die kalte Wut über das Verhalten der Geschäftsführung und er erhob mittels seines Anwalts Hans-Peter Altrogge Klage gegen die "Lobbe Entsorgung". Die Ermahnung sollte zurückgenommen werden. Doch der Gütetermin im Juni hatte keinerlei Einigung erbracht.
Es geht um die Ehre
Und so stehen an diesem kalten Herbst-Morgen erst vier, dann sechs und innerhalb weniger Minuten gar eine große Gruppe von 19 Gewerkschafts-Mitgliedern in der Johanna-Baltz-Straße und warten vor dem Arbeitsgericht auf den Fall mit dem Aktenzeichen "1 CA 440/7". Beginn des Verfahrens: 9.45 Uhr. Weiße Atemfahnen vermischen sich mit dem Rauch der hastig gerauchten Zigaretten. Alle sind sie gekommen, um Schuster zu unterstützen. Mit roten "Verdi"-Fahnen stehen sie um ihn herum und besprechen den unglaublichen Fall. Doch Schuster bleibt gelassen: "Wissen Sie, mein Arbeitgeber hat den stern-Artikel sogar am schwarzen Brett ausgehängt." Während er es scheinbar ganz ruhig sagt, wackelt doch der "Verdi"-Pin am Revers seines Sakkos aufgeregt hin und her.
Schuster geht es heute um nichts weniger als seine verlorene Ehre. Er will, dass man diese Ermahnung zurücknimmt, sie aus der Personalakte entfernt und dann alle Kollegen auch darüber informiert. Gegen 10.20 Uhr beginnt die Verhandlung im Sitzungssaal 103 B. Wie eine stumme Phalanx der öffentlichen Meinung sitzen und stehen die Gewerkschafter mit verschränkten Armen im Raum. Keiner sagt ein Wort. Doch die Vorsitzende Richterin Angelika Nixdorf-Hengsbach, 40, macht ihren Standpunkt dafür umso vernehmlicher deutlich: "Die Öffentlichkeit haben sie ja hergestellt." Und: "Die Kammer ist der Meinung, dass hier keine Betriebsgeheimnisse verraten wurden." Zustimmendes Murmeln. Dann verweist sie noch schmunzelnd auf die stern-Titelgeschichte der vergangenen Woche. Millionengehälter und Luxusrenten der "maßlosen Manager" waren dort das Titel-Thema gewesen: "Diese Manager bekommen auch keine Ermahnung, wenn sie ihr Gehalt offen legen!"
Angeblich nicht zu einer Entscheidung befugt
Und dann beginnt er, der Tanz der Gegenseite. Anwalt Ingo Graumann, 64, sitzt neben Michael Wieczorek, der als einer der Geschäftsführer bei der "Lobbe Entsorgung GmbH" fungiert. Unter Wieczoreks linkem Schuh klebt ein weißes Schild, vielleicht ein Preisschild, man kann es nicht so genau sehen, weil der Fuß ganz nervös und so schnell gewippt wird. Anwalt Graumann spricht immer dann rethorisch ganz leise, wenn Anwalt Altrogge laut spricht. Und sagt dann Dinge wie: "Wir wollen heute eine Entscheidung herbeiführen". Doch leider habe dies der "Gesellschafter Gustav Dieter Edelhoff dem Geschäftsführer Wieczorek verboten."
Bei solchen Aussagen wird einem schlagartig klar, warum der "Ficus benjamina" im Flur so viele welke, braune Blätter an den Ästen hat. Denn immerhin hatte es sowohl Schriftverkehr zwischen den Parteien gegeben, als auch den sommerlichen Gütetermin, kaum vorstellbar also, dass Herr Edelhoff seinen Geschäftsführer vor Gericht schickt, um ihm dann einen möglichen Vergleich zu untersagen, weil er sich das letzte Wort darüber vorbehält.
Alles läuft auf einen Vergleich hinaus
Doch Richterin Nixdorf-Hengsbach schlägt einen Anruf bei diesem Gesellschafter vor und unterbricht die Verhandlung. Nach der Unterbrechung ist man plötzlich befugt, doch zu entscheiden. Alles läuft jetzt auf einen Vergleich hinaus. Richterin Nixdorf-Hengsbach formuliert diesen sogar schon in ihr Diktiergerät, da kippt plötzlich die Gegenseite und will einen Vergleich partout nicht mehr akzeptieren. Die Richterin weist diese dann auf etwas hin: "Die Kammer sieht hier intern eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers Schuster." Und sagt somit etwas über die Erfolgschancen in der möglichen nächsten Instanz.
Man stört sich nun also an der Formulierung des Vergleichs, dass die Ermahnung "zurückgenommen" werden soll. Man wolle diese jetzt doch nur noch aus der Akte "entfernen", aber nicht "zurücknehmen". Juristische Scharmützel. Erneut wird für zehn Minuten unterbrochen. Und dann, wie durch ein Wunder, ringt man sich auf der "Lobbe"-Seite doch noch zum Wort "zurückgenommen" durch. Bernd Schuster ist rehabilitiert, die Ermahnung wird zurückgenommen, vollständig aus der Personalakte entfernt und alle Mitarbeiter werden darüber im Intranet informiert. Arbeiter Schuster kommentiert den für ihn positiven Ausgang des Verfahrens mit den Worten: "Ich empfinde stille Genugtuung."
Skrupel fallen wie Herbstblätter
Also Ende gut, alles gut? "Ja", und "Nein" möchte man sagen, denn wie kann es eigentlich sein, das ein Unternehmen auf der einen Seite im Internet ein Werbe-Video mit den Worten: "Lobbe präsentiert sich in diesem Video als filmisches Selbstbildnis, das von Zuversicht, Selbstbewusstsein und Identifikation mit dem Unternehmen geprägt ist. Aufbruchstimmung und positive Einstellung lassen sich förmlich greifen und hautnah nachvollziehen.", anpreist, und dann auf der anderen Seite so mit einem seiner knapp 600 Mitarbeitern umgeht? Denn mit diesem Arbeiterheer erwirtschaftete die "Lobbe Entsorgung" im Geschäftsjahr 2006 laut eigener Aussage einen Umsatz von circa 90 Millionen Euro. Also nur schlechter Stil?
Oder versteht man dies bei der "Lobbe Entsorgung" unter "Aufbruchstimmung", wenn Mitarbeiter über ihr Gehalt sprechen und dann dafür massiv verwarnt werden? Führt dies dann schon zu einem gestörten Betriebsfrieden? Es scheint so, als ob mit dem Fallen der Herbst-Blätter in Deutschland auch immer häufiger die Skrupel fallen, energisch gegen die eigenen Mitarbeiter vorzugehen, wenn diese berechtigt Missstände anprangern, oder gar der Presse gegenüber den Mund aufmachen. Bezeichnend ist es dann auch, wenn der Personalleiter Kraus stern.de selbst auf freundliche Nachfrage nicht einmal seinen Vornamen nennen möchte. Nur soviel: der Mann heißt Karl-Heinz. Aber "Psst", bitte nicht weitersagen!