Eine Online-Schule, die sich um kranke Kinder kümmert, hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen Schüler der Bochumer Web-Indivualschule nicht an einem einzigen Prüfungsort an der Abschlussprüfung teilnehmen, die durch externe Lehrkräfte durchgeführt wird. So hatte es die Bochumer Schule, die nur eine Fernschule und keine staatlich anerkannte Regelschule ist, seit Langem gehandhabt. Allerdings stieg die Zahl der Prüflinge und der Aufwand wurde größer.