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Arbeitsgericht Stuttgart fällt Urteil "Ossis" sind auch nur Deutsche

Ostdeutsche sind kein eigener Volksstamm - das hat das Arbeitsgericht Stuttgart nun festgestellt. Geklagt hatte eine in der DDR geborene Frau, die mit der Bemerkung "Ossi" von einem potentiellen Arbeitgeber abgelehnt worden war.
Von Manuela Pfohl

Jetzt, 20 Jahre nach der Wende, ist es amtlich: "Ossis" sind keine Ethnie. Mit diesem Urteil hat das Stuttgarter Arbeitsgericht zumindest vorerst einen Schlussstrich unter eine hitzig geführte Debatte gezogen, die vom Chef einer kleinen baden-württembergischen Fensterbaufirma ungeplant ausgelöst worden war. Der Stein des Anstoßes: eine abgelehnte Bewerbung um den Job als Buchhalterin in eben dieser Firma. Als Gabriele S. vor Monaten ihre Bewerbungsunterlagen zurückbekam, prangte neben dem Lebenslauf der handschriftliche Vermerk des Fensterbauers. "(-) Ossi!". An mehreren Stellen stand "DDR". Eine üble Diskriminierung?

Die 49-Jährige, die 1988 als DDR-Bürgerin aus Ostberlin in den Westen ausgereist war und inzwischen seit mehr als zwei Jahrzehnten in Baden-Württemberg lebt, sieht es so. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich als 'Minus-Ossi' bezeichnen lassen muss. Ich lasse mir das nicht gefallen", erklärte sie, klagte vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht wegen des "Verstoßes gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz" und verlangte eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zu je 1600 Euro. Ein Präzedenzfall: Noch nie zuvor hatte ein Gericht sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob ehemalige DDR-Bürger eine eigene Ethnie sind.

Unterstützung von Experten

Der Anwalt von Gabriele S., Wolfgang Nau, argumentierte, dass Ex-DDR-Bürger aufgrund ihrer Sprache, Herkunft, Kultur und Geschichte eine eigene ethnische Gruppe bilden. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt. Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten." Doch reicht das aus, um daraus eine eigene Ethnie zu begründen, wie sie beispielsweise die Türken in Deutschland bilden?

Was ist eine Ethnie?

Juristisch ist das unklar. Der Begriff ist weder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz noch in der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie eindeutig definiert. Vereinfacht gesagt ist eine Ethnie ein Volksstamm, allerdings wird der Begriff je nach wissenschaftlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert. Häufig orientiert man sich an gemeinsamer Geschichte, Sprache, Religion, Tradition oder Abstammung. Auch das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb einer Gruppe dient als Merkmal. In Deutschland sind wegen der Nazi-Zeit Begriffe wie Rasse, Volk und Ethnie umstritten.

Unterstützung in der Frage kam von prominenter Stelle. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Christine Lüders, unterstützte die Klage. "Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass die Frau sich beschwert oder in diesem Fall den Klageweg eingegangen ist", sagte Lüders in einem SWR-Interview. Auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler kann sich durchaus vorstellen, dass die Menschen aus den neuen Bundesländern "eine eigene Ethnie" seien. Sie hätten eine spezifische Geschichte und eigene Standards. Sie seien beispielsweise "typischerweise etwas bescheidener", sagte er in der ARD-Sendung "Fakt".

Das Stuttgarter Arbeitsgericht mochte dieser Ansicht allerdings nicht folgen. Der Vermerk des Anstoßes könne zwar als diskriminierend verstanden werden, falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, so die Stuttgarter Richter. Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Doch außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den "Ossis" an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe, meinte das Gericht.

Anonymisierte Lebensläufe als Alternative

Der in die Kritik geratene Fensterbauer beteuert, Grund für die Ablehnung sei nicht die Herkunft, sondern die mangelnde Qualifikation der Bewerberin gewesen. Sein Anwalt schreibt in seinem Blog: "Ossis" suchten zwar Abgrenzungen, sähen sich selbst aber nicht als eine eigenständige Gruppe. Der Handwerker erklärte, Gabriele S. sei für die Stelle nicht qualifiziert gewesen und habe zu weit vom Arbeitsplatz entfernt gewohnt. Das Minus habe bedeuten sollen, dass die erforderliche Qualifikation fehle, erläuterte er. Der Begriff "Ossi" sei für ihn positiv besetzt, er habe mit ostdeutschen Mitarbeitern gute Erfahrungen gemacht.

Aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes muss das Antidiskriminierungsgesetz nicht genauer formuliert werden. "Ich würde die viel einfachere Methode wählen, nämlich anonymisierte Lebensläufe einzuführen", sagte sie. Im persönlichen Gespräch zeige sich die Qualifikation viel deutlicher. Lüders: "Wir haben herausgefunden, dass gerade Menschen mit türkischem Hintergrund ganz große Probleme haben, dieses Erstgespräch zu bekommen".

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