Unangemessener Tonfall Kündigung völlig übertrieben

Missachten Mitarbeiter die Autorität ihrer Chefs rechtfertigt dies nicht automatisch die Kündigung. In der Reinigungsbranche ist ein etwas gröberer Umgangston beispielsweise durchaus üblich.

Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Reinigungsangestellten statt und erklärten ihre fristlose Kündigung für nichtig (Az.: 9 Ca 11504/03).

Die türkische Arbeitnehmerin war mit ihrem Vorgesetzten über ihren Urlaubsanspruch und einen Arztbesuch während der Arbeitszeit in Streit geraten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung rief sie in ihrer Heimatsprache "Hau ab" und "Verpiss Dich". Darüber hinaus zweifelte sie lautstark an der Eignung des Chefs als Vorgesetzter. Die Firma kündigte der Frau daraufhin fristlos.

Laut Urteil ist in der Reinigungsbranche ein etwas gröberer Umgangston unter der Belegschaft durchaus üblich. Deshalb sei eine fristlose Kündigung völlig übertrieben. Das Unternehmen hätte die Mitarbeiterin mit einer sachlichen Ermahnung auf ihren unangemessenen Tonfall hinweisen können, sagte die Vorsitzende Richterin.

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