Gleich mehrfach trafen ein Mann und sein Geschäftsführer außerhalb der Firma aufeinander. Und obowhl andere Menschen anwesend waren, erwiderte dieser Mann doch tatsächlich nicht den Gruß des Chefs. Der war stinksauer und schmiss den Angestellten raus. Denn das Nicht-Grüßen sei wie eine Beleidigung. Und der Mitarbeiter? Der empfand diese Begründung habe einen "lächerlichen Anstrich" - und zog gegen die Kündigung vor Gericht.
Pro Jahr verhandelt die Arbeitsgerichte in Deutschland rund 330.000 Fälle. Neben ganz unspektakulären Fällen landen auch immer wieder höchst kuriose Streitereien vor Gericht. So hatte die Stadt Köln einen Architekten gefeuert - mit der Begründung: Der Mann habe einen unangenehmen Schweißgeruch und unsaubere Hände. Der zog vor Gericht. Doch die Klage wurde angewiesen, da die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen worden sei. Eine Diskriminierung, wie der Angeklagte darlegte, konnte das Gericht in Köln nicht erkennen.
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