
Toiletten-Tagebuch
Ein Beamter eines Finanzamtes wollte unbedingt sein Homeoffice steuerlich absetzen. Er behauptete, dass das Büro daheim der Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung sei. Doch offenbar gibt es keine Extrawürste unter Kollegen: Die Finanzbeamten lehnten die steuerliche Absetzbarkeit ab. So kam es dann zu einem Verfahren vor den Finanzgericht Baden-Württemberg, denn so schnell wollte der Beamte nicht aufgeben.
Um zu belegen, dass er wirklich viel in seinem heimischen Arbeitszimmer gesessen hat, führte er Statistiken - unter anderem auch für seine Besuche auf der Toilette. Die dokumentierte er durch ein Toilettentagebuch. Demnach habe er die Toilette neun bis zehn Mal am Tag aufgesucht, acht bis neun Mal davon beruflich. Das ergebe eine berufliche Klo-Nutzung von 73,58 Prozent.
Doch das half alles nichts, das Gericht lehnte die Begründung des Mannes ab. Auch die Argumentation, dass das Klo gerade kein Arbeitszimmer sei und daher in voller Höhe abzugsfähig sei, zog bei den Richtern nicht.
Um zu belegen, dass er wirklich viel in seinem heimischen Arbeitszimmer gesessen hat, führte er Statistiken - unter anderem auch für seine Besuche auf der Toilette. Die dokumentierte er durch ein Toilettentagebuch. Demnach habe er die Toilette neun bis zehn Mal am Tag aufgesucht, acht bis neun Mal davon beruflich. Das ergebe eine berufliche Klo-Nutzung von 73,58 Prozent.
Doch das half alles nichts, das Gericht lehnte die Begründung des Mannes ab. Auch die Argumentation, dass das Klo gerade kein Arbeitszimmer sei und daher in voller Höhe abzugsfähig sei, zog bei den Richtern nicht.
© mapichai / Getty Images