Toiletten Protokoll
Der Chef einer Anwaltskanzlei wurde misstrauisch: Einer seiner Mitarbeiter verbrachte wirklich auffallend viel Zeit auf dem Klo. Also führte der Chef ein Toilettenprotokoll. Zwischen dem 8. und 26. Mai 2009 notierte der Chef 384 Stunden Klo-Zeit für den Mitarbeiter. Der Firmenleiter rechnet die Zeit hoch, die der Mitarbeiter bis Mai 2009 wohl auf dem stillen Örtchen verbracht hat. Und zog ihm diese Zeit vom Gehalt ab, nämlich 682,40 Euro. Der Angestellte wehrte sich und zog vor Gericht. Das Arbeitsgericht in Köln gab dem Angestellten recht. Der litt an Verdauungsproblemen.
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