
Mutterschutz
Der Mutterschutz gilt schon sehr lange in Deutschland. Fristlos kündigen ist bei Schwangeren quasi kaum möglich. Das gilt auch dann, wenn sich die Schwangere völlig irre aufführt. Im Jahr 1953 kam heraus, dass eine Blumenverkäuferin sich unrechtmäßig Blumen für wenige Pfennig-Beträge angeeignet hat. Sie flog auf und wurde von ihrer Chefin und dem zwölfjährigen "Arbeitsjungen", der sie verpetzt hatte, zur Rede gestellt. Die werdende Mutter rastete aus, schnappte sich ein Beil und steuerte mit den Worten "Jetzt spalte ich dir den Kopf" auf den Jungen zu. "Nur mit Gewalt konnte man ihr das Beil entreißen", heißt es beim Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts. Die schwangere Frau habe im Anschluss noch ihre Chefs bepöbelt, Blumen zertrampelt und die Warenauslage vor dem Geschäft zerstört. Ihr Arbeitgeber entließ sie fristlos. Allerdings kam er damit nicht durch. Wegen des § 9 des Mutterschutzgesetzes war die Kündigung unwirksam.
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