
Handschlag mit den Chef
Gleich zwei Mal trafen ein Mitarbeiter und sein Geschäftsführer in der Öffentlichkeit, also abseits der Firma, aufeinander. Und beide Mal ignorierte der Mitarbeiter den Gruß des Chefs. Der fand das gar nicht witzig und ließ den Mitarbeiter feuern - die ausgeschlagene Begrüßung wertete der Chef als Beleidigung. Das Landesarbeitsgericht in Köln sah das anders. Die Richter orientierten sich eher an der Wahrnehmung des Mitarbeiter, der die Begründung des Rauswurfs als "geschmacklos" empfand. Die Richter urteilten, dass auch die "mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß" keine - grobe- Beleidigung darstelle. Die Kündigung sei somit unwirksam. Als Tipp gaben die Richter an, dass ein Personalgespräch das Problem auch hätte klären können.
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