Kontoführungsgebühr

Artikel zu: Kontoführungsgebühr

Sparkassen-Logo

BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden

Unzulässige Kontoführungsgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden. Danach sind die Ansprüche verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts hatte damit keinen Erfolg. (Az. XI ZR 45/24)
Sparkassen-Logo

BGH verhandelt über Rückzahlung von Kontogebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Rückzahlung von Kontoführungsgebühren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich nach Angaben der Verbraucherschützer etwa 1200 Menschen anschlossen. Die Sparkasse hatte 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. (Az. XI ZR 45/24)