Mietrecht
Krabbeltiere sind Vermietersache
Motten, Schaben, Flöhe - besiedeln diese unliebsamen Tierchen die Wohnung, ist das laut aktuellem Urteil Sache des Vermieters. Unzulässig sei die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten ungezieferfrei halten muss.