Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gelten beim Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige neue Regeln. Ab 1. Januar entfällt die von vielen Kassen eingeräumte Möglichkeit, einen erhöhten Beitragssatz zu zahlen und dafür bereits ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld zu bekommen, worauf die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen hinweisen. Damit haben die betroffenen Versicherten erst Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Hintertür Wahltarif
Allerdings bieten viele Kassen Wahltarife an, mit denen der vorgezogene Krankengeldanspruch bestehen bleibt. Bei Abschluss eines Wahltarifs binden sich Mitglieder allerdings für drei Jahre an den gewählten Tarif und die Kasse. Eine Kündigung ist nur in Härtefällen möglich.
Neben hauptberuflich Selbstständigen sind auch Mitglieder der Künstlersozialkasse sowie "unständig" Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einer vereinbarten Beschäftigungsdauer von weniger als zehn Wochen, von der Neuregelung betroffen.