Schritt 1: Vorsorge
Ohne Verkehrs-Rechtsschutz werden Sie nach einem Crash schnell Leidtragender nerviger Hinhaltetaktik der Versicherer. Erst geht es von Instanz zu Instanz um die Schuldfrage, dann noch einmal von vorn um die Höhe der fälligen Entschädigung. Solche Spielchen sind keine Einzelfälle. Wenn Sie selbst aber bei drohenden oder schon laufenden Streitereien vor Gericht versichert sind, kann der Gegner Sie nicht finanziell aushungern und ist deshalb meist schneller verhandlungs- und kompromissbereit. Bisher hat nur etwa ein Drittel der deutschen Haushalte eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Die bieten alle großen Gesellschaften an und sind bereits ab 110 Euro/Jahr zu haben. Laut Marktbeobachter "InnoSystems" geht es bei der Münchner Rechtsschutz-Union deutlich billiger. Wer pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 250 Euro akzeptiert, zahlt nur 36 Euro Jahresbeitrag.
Schritt 2: Information
Mit der Schuldrechtsreform im Januar 2002 haben sich Ihre Rechte und Pflichten rund ums Auto teilweise erheblich geändert. Die meisten Autofahrer wissen nichts davon. Gute Orientierung nebst Mustertexten liefert "Mein Auto" von Thomas J. Kramer, Redline Wirtschaft bei Ueberreuter, 287 Seiten, 15,90 Euro. Die 250 wichtigsten Fragen nach einem Unfall beantwortet, ebenfalls mit Musterbriefen, Jens Tietgens? "Auto und Recht", Deutscher Anwaltsverlag, Bonn, 194 Seiten, 9,90 Euro. Spezielles zum Werkstattärger liefert "Die Autoreparatur" von Reinking/Schmidt/ Woyte, Werner Verlag, 168 Seiten, 29 Euro. Mitglieder von Automobilklubs erhalten, wie etwa beim ADAC, fachlich fundierte Auskunft zu allen Rechtsproblemen rund um Auto und Führerschein. Sogar kostenlos.
Schritt 3: Schlichtung
Beim Streit über Qualität von Reparaturen oder Höhe und Begründung einzelner Rechnungsposten können Sie vor dem Gang zu Rechtsanwalt und Gericht eine von rund 150 Schiedsstellen des Kraftfahrzeughandwerks einschalten. Information unter www.kfzgewerbe.de oder Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Telefonnr.: 0228/912 70. Das gilt nicht nur für markengebundene Vertragswerkstätten, sondern für alle Innungsbetriebe, die das weiß-blaue Meisterschild an der Tür haben. Gut daran: Die Werkstatt ist an das Urteil der Schiedsstelle gebunden, der Autofahrer hingegen nicht. Er kann danach immer noch vor Gericht klagen.
Schritt 4: Rechtsstreit
Wenn Polizei oder Ordnungsbehörde Sie einer Verkehrssünde beschuldigen, beginnt der formelle Rechtsstreit nicht erst vor Gericht, sondern meist schon lange vorher mit einem Anhörungsbogen oder einem Bescheid. Scheuen Sie sich nicht, schon früh und auch für vermeintliche Kleinigkeiten einen Anwalt einzuschalten. Ohne den kommen Sie nämlich bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot oft nicht weiter. Nur der Anwalt kann per Akteneinsicht prüfen, ob das Foto der Blitzkamera brauchbar ist. Werden Sie sich über zwei Dinge bewusst:
* Sie streiten gegen Behörden-Profis, für die Zeit und Geld keine Rolle spielen.
* Es ist Ihr Recht, sich gegen offizielle Anschuldigungen mit aller Macht zu wehren. Mitunter ist dies auch gegen Versicherungen nötig. Denn die bluffen sogar noch nach rechtskräftigem Schadensersatz-Urteil inzwischen so trickreich, etwa bei der Kürzung der Mehrwertsteuer, dass Laien immer wieder darauf hereinfallen. Den spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie unter www.anwaltauskunft.de, Telefonnr.: 0180/518 18 05 (12 Cent pro Minute) oder unter www.anwaltsuchservice.de, Telefonnr.: 0180/525 45 55 (12 Cent pro Minute).