SERVICE Krankenkassenwechsel zum 30. September entfällt

Ein neues Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft titt, macht einen Wechsel des Anbieters - mit wenigen Ausnahmen - frühestens im April 2002 möglich.

In diesem Jahr können Pflichtversicherte ihre Krankenkasse nicht wie in den Vorjahren mit Stichtag 30. September kündigen. Hintergrund ist ein neues Gesetz, das zwar erst am 01. Januar 2002 in Kraft tritt, sich aber bereits in diesem Jahr auswirkt, erinnert die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Bislang hatten die Pflichtversicherten die Möglichkeit, ihre gesetzliche Krankenkasse zum 31. Dezember zu kündigen, Stichtag für die Kündigungsmitteilung war jeweils der 30. September.

Erst wieder April 2002

Mit der Neuregelung kann jetzt in der Regel frühestens wieder zum 1. April 2002 die Kasse gewechselt werden, ein erneuter Wechsel ist erst wieder nach 18 Monaten möglich - es sei denn, die Kasse erhöht zwischenzeitlich ihren Beitragssatz. Dann besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Wirksamwerden der Beitragserhöhung.

Wenige Ausnahmen

Noch in diesem Jahr kündigen können freiwillig Versicherte, deren Monatseinkommen mehr als 6.525 Mark beträgt. Das gleiche gilt für Pflichtversicherte zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, beispielsweise Studenten, oder Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln.