Die Ausbildung hat begonnen - doch die Freude über das erste Gehalt währt oft nicht lange. Miete, Stromkosten und andere Ausgaben belasten das Girokonto vieler Azubis, und wer zusätzlich Versicherungen abschließt, hat am Ende nicht viel mehr auf dem Konto als zur Schulzeit. Dabei sind viele Policen längst nicht so zwingend, wie es mancher Versicherungsvertreter glauben machen will.
Krankenkasse aussuchen
Oft sind Auszubildende ohnehin noch bei den Eltern mitversichert - und viele Risiken sind in jungen Jahren schlicht nicht von Bedeutung. »Auszubildende sollten zunächst schauen was in der Lohntüte übrig bleibt«, sagt Heidemarie Orlob, Leiterin des Informationszentrums der deutschen Versicherungen »Zukunft klipp + klar« in Berlin. An viele Absicherungen kann man schließlich erst dann denken, wenn der Kontostand dies auch zulässt. Wichtig sind vor allem zwei Versicherungen: Die Krankenkasse und die Haftpflichtversicherung. Vor allem um die Krankenkasse sollten sich Azubis rechtzeitig Gedanken machen. Denn wer sich zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn nicht bei einer Krankenversicherung anmeldet, für den sucht der Arbeitgeber eine aus: Zumeist die, bei der ein Azubi schon mit der Familie versichert war.
Auch Haftpflicht sinnvoll
Die Haftpflichtversicherung kann vor großen finanziellen Verlusten bewahren. Mit dem gesamten privaten Vermögen haftet etwa, wer mit dem Fahrrad einen Unfall hat und dabei Menschen verletzt oder hohen Sachschaden verursacht. In der Regel können Azubis jedoch noch auf die Haftpflichtversicherung der Eltern zurückgreifen. »Bis zum Ende des ersten ununterbrochenen Ausbildungsgangs sind Azubis bei ihren Eltern mitversichert«, so Wolfgang Scholl, Versicherungsreferent des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Der Abschluss einer Lehrausbildung gilt nicht als Unterbrechung, wenn etwa anschließend das Abitur oder Fachabitur absolviert wird und dann ein Studium der gleichen Fachrichtung aufgesattelt wird.
Schutz vor Berufsunfähigkeit
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich darüber hinaus auch um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Denn die gesetzliche Versicherung gilt seit dem 1. Januar 2001 für unter 40-Jährige nur mehr als Erwerbsminderungsrente. Die Rente richtet sich dabei nach der Anzahl der Stunden pro Tag, die man nach einem Unfall noch arbeiten kann. Keinen Anspruch auf die Rente hat, wer trotz Unfall oder Krankheit noch zumindest sechs Stunden tätig sein kann. »Die Erwerbsminderungsrente reicht auf keinen Fall aus, um den Lebensstandard zu halten«, so Orlob.
HausratversicherungRechtsschutz
Nicht unbedingt notwendig ist schließlich auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Zwar kann eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber teuer kommen, doch »kaum ein Auszubildender ist ja bereits in Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber verwickelt«, so Orlob.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor Unfällen im Unternehmen und auf dem Weg zur oder von der Arbeit. »Aber der Versicherungsschutz kann bereits erlöschen, wenn man nicht den direkten Weg zur Arbeit nimmt und dabei verunglückt«, so Orlob. Lehrlinge, die in ihrer Freizeit eine riskante Sportart ausüben, sollten sich überlegen, ob eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll ist. »Aber für jemanden, der gelegentlich zum Inlineskaten geht, ist eine private Versicherung nicht notwendig«, so die Expertin.
Zusatzleistungen beachten
Neben den Versicherungen sollte jeder Lehrling auch auf zusätzliche Leistungen achten. Die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden von den meisten Unternehmen in der Regel bis zu einem Betrag von knapp 40 Euro gezahlt. Dies soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, einen Teil des Vermögens sinnvoll anzulegen. Ob man einen Anspruch auf dieses Leistungen hat, kann meist im Tarifvertrag nachgelesen werden. Der Betrag muss zumindest für sieben Jahre angelegt werden, etwa als Lebensversicherung, Aktienfonds oder Bausparvertrag.
Kapitallebensversicherung
»Wer das Geld gleich anschließend benötigt, sollte sich an einen Bausparvertrag halten«, rät Lothar Judith, Referatsleiter der Abteilung Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Aktienfonds können dafür bei längerer Laufzeit höhere Rendite abwerfen. Staatliche Zulagen gibt es sowohl bei Aktienfonds als auch bei Bausparverträgen. »Auf Distanz sollte man als Azubi zu Kapitallebensversicherungen gehen«, so Judith. Sie bringen meist wenig Rendite - und schließlich müssen Azubis meist noch keine Familie absichern, so Orlob.
Informationen
Kostenlose Broschüren des Informationszentrums der deutschen Versicherungen »Zukunft klipp + klar« unter Tel.: 0800/742 43 75