Wer unabsichtlich einem anderen Schaden zufügt, ist auch beim Sport zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet. Das reicht von medizinischen Behandlungskosten über Schmerzensgeld bis schlimmstenfalls zur monatlichen Rentenzahlung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.
Die Haftpflichtpolice deckt alle fahrlässigen Schäden ab. Allerdings muss sie ausreichend hoch angesetzt sein. Verbraucherschützer empfehlen Versicherungen, die pauschal Personen- und Sachschäden von bis zu fünf Millionen Euro übernehmen. Eine solche Police ist schon ab Jahresprämien von 50 Euro zu bekommen.
Ausnahmen: Motorbootfahrer, Surfer mit eigenem Brett oder Segelbootbesitzer müssen eine spezielle Wassersporthaftpflicht abschließen. Für Besitzer eines eigenen Pferdes oder eines Hundes ist die Tierhalterhaftpflicht ein Muss.