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Fernsehgeräte in einem Geschäft

Fernsehen im Seniorenheim: EuGH erlaubt Weiterleiten von Programm in Zimmer

Im Streit über Fernsehen und Radio in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz droht der Gema eine Niederlage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass es sich beim Weiterleiten von Programmen in die einzelnen Zimmer nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Dafür müsste also nicht zusätzlich gezahlt werden. Im konkreten Fall urteilt aber noch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. C-127/24)