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rrankewicz

Gibt es genaue Kriterien für "leichte" und "schwere" Verletzungen bei Unfällen?

"Lebensbedrohlich" scheint mir klar zu sein, aber was ist in Nachrichten gemeint, wenn von schweren oder leichten Verletzungen die Rede ist?


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ANTWORTEN (9)
28.07.2011, 08:55 Uhr
 
hphersel

"schwerverletzt" ist für die Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus bleiben muss.

Bei leichten Verletzung ist demnach eine Übernachtung im Krankenhaus unnötig.

Hie der Link zur Quelle

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28.07.2011, 09:18 Uhr
 
TKKG

Es gibt aber noch unzählige andere Definitionen!

Weil ich gerade ein ähnliches Feld beackere, habe ich mal die Definition der BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) herausgesucht!

Demnach gilt als Schwerverletzt, wer einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 h nötig hatte, bzw. größere Knochenbrüche erlitten hat!

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28.07.2011, 09:25 Uhr
 
hphersel

womit rrankewicz' Frage beantwortet wäre: Nein, es gibt keine genauen Kriterien. Jede Organisation definiert leichte und schwere Verletzungen für ihren Geltungsbereich anders...

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28.07.2011, 10:06 Uhr
 
TKKG

Naja. GENAU sind die Definitionen ja - nur eben nicht einheitlich!

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28.07.2011, 10:22 Uhr
 
hphersel

und genau das ist das Problem: Wenn jede Gruppe etwas anderes unter einem Begriff versteht und diesen Begriff auch dementsprechend anders nutzt als die anderen Gruppen, wird das Ganze eben ungenau, den nwoher soll ich jetzt wissen, auf welche Definition sich der Sprecher bezieht? Auf seine oder auf meine? Und wenn er sich auf seine bezieht: Woher soll ich wissen, welche das ist?

Gerade durch die Vielzahl der genauen Definitionen wird es wieder ungenau.

Aber das ist jetzt eine Frage der Semantik...

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28.07.2011, 13:57 Uhr
 
egon_stern

Die Definition mit dem Krankenhaus kannte ich noch nicht, ich war immer der Meinung das leichte Verletzung heißt "keine bleibende Schäden", Schwer Verletzt heißt das ein Verunfallter bleibende Schäden behalten wird.

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28.07.2011, 14:03 Uhr
 
Franklin

Hallo,

bei meiner Ausbildung zum Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich gelernt, dass Verletzungen, die ambulant behandelt werden, als "leichte" Verletzungen einzustufen sind, Verletzungen, die stationaer behandelt werden muessen dagegen als "schwere" Verletzungen.

Ob dies heute bei der Polizei in NRW immer noch so gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen, da ich den Beruf inzwischen gewechselt habe.

Gruss aus Tiflis

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28.07.2011, 14:23 Uhr
 
Heraklit1970

Es gibt Regeln, wie z.B. HIER und HIER.

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30.07.2011, 02:19 Uhr
 
TKKG

Bullshit! Unfallkategorien betreffen die Unfälle und nicht die Menschen!

Sichtungskategorien betreffen zwar die Menschen, sind aber nur eine Art Schätzwert ohne genaue Untersuchung!

Es kommt sogar sehr häufig vor, dass ein Patient mit Kat. I ins KH eingeliefert wird und dann auf Kat II oder sogar III runtergestuft wird!

Außerdem sagt die Sichtungskategorie nichts über die Schwere der Verletzung aus, sondern über die Behandlungspriorität! Und das ist nicht unbedingt das Selbe!

Z.B. kann ein Patient mit akuter Atemnot eine hohe Priorität bekommen (weil er stirbt, wenn man länger wartet), danach das Krankenhaus aber am selben Tag verlassen, weil die Schwellung im Hals abgeklungen ist, während ein Patient mit gebrochenem Bein (was zwar weh tut aber nicht so schnell lebensbedrohlich ist) stundenlang auf seine Behandlung warten muss und dann erst Tage oder Wochen später entlassen wird!

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