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8. April 2010, 17:24 Uhr

Absage wegen "Ossi"-Herkunft

Gabriela S. erhielt eine Jobabsage, angeblich weil sie aus Ostdeutschland stammt. Nun kämpft die gelernte Buchhalterin darum, dass die "Ossis" als eigener Volksstamm anerkannt werden - nur dann hat sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Chance.

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Andere Länder, andere Sitten: Ist der Ossi eine eigene Ethnie?© Picture-Alliance

Sommer 2009: Buchhalterin Gabriela S. sucht einen Job. Eines Morgens geht sie zum Briefkasten und findet einen großen Umschlag. Ein schlechtes Zeichen, denn meistens stecken darin die eingesandten Bewerbungsunterlagen, zusammen mit einer freundlichen Absage. Sie öffnet den Brief und betrachtet das entschuldigende Ablehnungsschreiben als schließlich ihr Blick auf den Lebenslauf fällt, auf ein Zeichen und ein Wort, geschrieben neben ihrem Namen.

So direkt hatte ihr noch kein potenzieller Arbeitgeber mitgeteilt, warum es nichts wird, mit der Wunschstelle. Rechts von den persönlichen Angaben hatte jemand vermerkt: "(-) Ossi".

Klägerin stützt sich auf Antidiskriminierungsgesetz

"Das hat sie stark getroffen", erzählt Wolfgang N. Der Rechtsanwalt vertritt die Frau "um die 45" am kommenden Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Gemeinsam entwickelten sie die Argumentation für den Prozess: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), vereinfacht Antidiskriminierungsgesetz genannt, verbiete eine Absage mit dem Argument "Ossi". Das Gesetz wolle schließlich Benachteiligungen aufgrund der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" ausschließen. "Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", erklärt der Anwalt. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten", führt er aus. Die Richter nächste Woche müssen also entscheiden, ob der "Ossi" eine eigene Ethnie ist.

"Der Begriff 'ethnische Herkunft' ist weder in der ursprünglichen europäischen Richtlinie noch im daraus abgeleiteten deutschen Gesetz genau definiert", erklärt Heiko Habbe, Rechtsanwalt und Fachmann für Antidiskriminierungsrecht. Meist werde die Ethnie umschrieben mit "gemeinsamer Abstammung" oder als "Gruppe gemeinsamer Identität".

Unglückliche Notiz

Bisher ist der Fall ohne Beispiel: Die Urteilsdatenbank vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität Berlin enthält nur ein gutes Dutzend Gerichtsentscheidungen zur Benachteiligung wegen der Ethnie. Ein "Ossi"-Fall ist nicht darunter. "Beweise in diesen Fällen sind sehr schwer zu führen", erklärt Habbe das generelle Problem des AGG.

Genau hier setzt voraussichtlich auch die Argumentation des Fensterbauers an, bei dem Gabriela S. sich beworben hatte. In einer MDR-Sendung berief er sich darauf, dass es auch andere Gründe gegeben habe, Gabriela S. nicht einzustellen. Einzig die Notiz sei unglücklich gewesen. "Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat", wird er auf der Homepage des Senders zitiert. Die geforderten drei Monatsgehälter à 1600 Euro will er trotzdem nicht zahlen. Ein Gütetermin vor Gericht scheiterte im vergangenen Herbst.

Längst geht es auch der Klägerin um Größeres: "Ich hoffe einfach, wenn man es wirklich mal öffentlich macht, dass die Leute einfach mal anfangen, darüber nachzudenken", sagte Gabriele S. dem MDR. Aus solch einem Grund heute noch abgelehnt zu werden, sei nicht zeitgemäß, findet auch ihr Anwalt ganz allgemein - aber auch im speziellen Fall: "Die Frau ist vor der Wende ausgereist. Die kann sogar Linsen mit Spätzle kochen."

Christian Fahrenbach, DPA
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
also_ne... (09.04.2010, 10:29 Uhr)
@ re-aktor (08.04.2010, 17:46 Uhr)
Ich weiß zwar nicht, wo Sie herkommen, kann aber Ihre Argumentation so nicht nachvollziehen.
"Praktisch alle Kirchlichen Träger (und es gibt fast keine nicht kirchlichen) von Pflege und Betreuung (KiTa, KiGa, Behindertenbetreuung, Altenpflege, etc)..."
Für KiTa und KiGa ist die Gemeinde verantwortlich, kann es aber auch von kirchlichen Trägern gegen entsprechende Kostenbeteiligung durchführen lassen. Zumindest in meiner Heimatgemeinde und meiner Arbeitsgemeinde hat noch nie eine Rolle gespielt, ob die Erzieherin ev., rk. oder vd ist. In der Behindertebetreuung eine Absage wegen der Religion!? Das hab ich ja noch nie gehört! Wenn ich mich in dem Altenheim umschaue, in dem zuletzt meine Großmutter lag, kann ich Ihre Argumentation auch nicht bestätigen, obwohl es einen kath. Träger hat!
Also ich kann echt nicht nachvollziehen, wo Ihre Erkenntnisse her kommen mögen...

Außerdem ist es durchaus legitim, Einschränkungen für bestimmte Berufszweige zu machen. Beamter dürfen Sie nur als Deutscher werden, Sie dürfen in vielen Berufszweigen keine Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen haben, etc. Und ich finde es durchaus auch legitim, wenn bspw. die katholische Erzdiözese als Arbeitgeber voraussetzt, dass der Bewerber auch rk ist und hinter den gleichen Ansichten steht.
rondoc (08.04.2010, 22:46 Uhr)
Dummheit ausnutzen...
Genau so sehe ich das auch. Dem Wessi-Fensterbauer gehört kräftig in den A*** getreten. Hoffentlich muss er kräftig dafür löhnen!
Buureremmel (08.04.2010, 19:20 Uhr)
Der geschilderte Sachverhalt
gibt die reißerische Überschrift allerdings nicht her - genauso gut hätte es heißen können: "Prozess-Hanselei wegen Randnotiz".
FGAlte (08.04.2010, 18:21 Uhr)
Dummheit ausnutzen
Die Dummheit des Fensterbauers sollte man ausnutzen ein ganz großes Ding draus zu machen. Solche Gelegenheit, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen, findet sich nicht oft.
re-aktor (08.04.2010, 17:46 Uhr)
Die Mauer steht...
...zumindest in den Köpfen. Das darf ich als Lebensgefährte einer Ostdeutschen wohl behaupten. Faktisch gibt es kulturelle Unterschiede -- interessanterweise legt gerade meine Freundin darauf sehr viel wert.

Aber Jobabsagen wegen solcher Sachen gibt es doch laufend. Praktisch alle Kirchlichen Träger (und es gibt fast keine nicht kirchlichen) von Pflege und Betreuung (KiTa, KiGa, Behindertenbetreuung, Altenpflege, etc) schreiben in ihren Stellenanzeigen "von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gehen wir aus". Das schließt Ostdeutsche meist auch aus.
Was wohl los wäre wenn draufstehen würde "Bitte keine Juden, Muslime, Scientologen, etc"?
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