Volksstamm

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Bewerberin verliert vor Arbeitsgericht "Ossis" sind kein eigener Volksstamm

Gabriele S. war der Auffassung, dass Ostdeutsche eine eigene ethnische Herkunft haben. Nein, urteilte das Arbeitsgericht Stuttgart. Die Absage einer Firma mit dem Vermerk "Minus-Ossi" muss die Klägerin hinnehmen, er fällt nicht unter die verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
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Prozess vor Arbeitsgericht Absage wegen "Ossi"-Herkunft

Gabriela S. erhielt eine Jobabsage, angeblich weil sie aus Ostdeutschland stammt. Nun kämpft die gelernte Buchhalterin darum, dass die "Ossis" als eigener Volksstamm anerkannt werden - nur dann hat sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Chance.
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Prozess vor Arbeitsgericht "Ossi"-Buchhalterin bekommt Absage auf ihre Bewerbung

Gabriela S. kämpft darum, dass die "Ossis" als eigener Volksstamm anerkannt werden. Nur dann hat sie am Donnerstag kommender Woche vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Chance. Die Buchhalterin hatte von einem potentiellen Arbeitgeber eine Absage erhalten - mit einem verräterischen Vermerk auf ihrem Lebenslauf.
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Reise Aufstieg im Drahtseilpakt

Pochende Herzen, bennende Muskeln, malerische Panoramen: Im Schweizer Kanton Obwalden können Anfänger auf Klettersteigen Wände erklimmen, die sonst nur Alpinisten schaffen.