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25. Mai 2009, 17:56 Uhr

Der Todesschütze und die Justiz

Stasi-Spitzel Kurras

Es ist ein Donnerschlag, der am Selbstverständnis einer ganzen Generation rüttelt: Karl-Heinz Kurras, der Mann, der 1967 Benno Ohnesorg erschoss, war ein Stasi-Spitzel. Und? Hat diese Erkenntnis für den freien und rechtlich unbescholtenen Mann nun irgendwelche juristischen Konsequenzen? Von Axel Hildebrand und Sönke Wiese

Karl-Heinz Kurras, Benno Ohnesorg, Stasi, Spitzel, IM

Karl-Heinz Kurras erschoss 1967 den Studenten Benno Ohnesorg. Nun kam heraus: Er arbeitete damals als Stasi-Spitzel.© Kay Kirchwitz/Star Press/DPA

Es war eine Nachricht, die am Bild einer ganzen Generation rührte - aber auch an der vorherrschenden Sicht auf ein zentrales Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik. Karl-Heinz Kurass, der Berliner Polizist, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss, war ein Stasi-Spitzel. Diese Enthüllung wirft ein neues Licht auf die 68er-Bewegung, deren Radikalisierung sich auch aus den Ereignissen dieses Tages ableitet, dem Tag, an dem Benno Ohnesorg bei der Schah-Demonstration in Berlin starb.

Jenseits der Frage, wie diese neue Erkenntnis das Selbstverständnis der 68er verändert, konzentriert sich das Interesse auch auf die Person Kurass, seine persönliche Geschichte, seinen Werdegang, die Tat, den Freispruch - und sein Leben nach dem Prozess, der ihm gemacht wurde. Was bedeuten die Enthüllungen für ihn? Was droht dem heute 81-jährigen Todesschützen nun, der damals vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden war und nun im Eigenheim in Berlin-Spandau lebt? Kann das Verfahren nun noch einmal aufgerollt werden? Im Folgenden geben wir einen Überblick über das, was man bislang über den Fall Ohnesorg und die Person Kurass und dessen rechtliche Situation weiss. Klicken Sie auf die entsprechenden Fragen links.

Wie starb Benno Ohnesorg?

Am 2. Juni 1967 hatten sich Tausende Demonstranten vor der Deutschen Oper in Berlin versammelt. Sie protestierten gegen den Schah von Persien. Nachdem die Staatsgäste in der Oper verschwunden waren, bildete die Polizei einen Kessel und knüppelte auf die Demonstranten ein. Wer fliehen konnte, wurde von sogenannten Greiftrupps in Zivil verfolgt. Auf einem Parkplatz eines nahen Innenhofs kam es zum Gerangel. Der Student Benno Ohnesorg versuchte, aus dem Innenhof zu flüchten, wurde aber von Polizisten abgehalten.

Plötzlich schoss Karl-Heinz Kurras, der zu einem der Greiftrupps gehörte und eine Walther PPK trug. Die Kugel traf Ohnesorg in den Hinterkopf. Zwei Augenzeuginnen kümmerten sich um den Angeschossenen, aber ein norwegischer Arzt wurde von Polizisten daran gehindert, Erste Hilfe zu leisten. Der Krankenwagen traf nach 15 Minuten am Tatort ein, der Transport dauerte 45 Minuten. Laut Aussage der anwesenden Krankenschwester starb Ohnesorg während der Fahrt.

Warum durfte der Todesschütze immer frei herumlaufen?

Wenige Wochen nach dem Tod Ohnesorgs trat der Polizeipräsident zurück. Auch der Berliner Innensenator und schließlich sogar der Regierende Bürgermeister Heinrich Albertz mussten ihre Ämter aufgeben. Karl-Heinz Kurras allerdings wurde nie für die Todesschüsse verurteilt.

In zwei Verfahren wurde er freigesprochen. Im ersten Prozess vor dem Berliner Landgericht stellte Kurras den Tod Ohnesorgs als Unfall dar: In einer bedrohlichen Situation habe er lediglich Warnschüsse abgegeben. Das Gericht glaubte ihm zwar nicht, sprach ihn aber aus Mangel an Beweisen frei. Auch eine Revisionsverhandlung, angeordnet durch den Bundesgerichtshof, endete 1971 mit Freispruch. Danach kehrte Kurras in den Polizeidienst zurück - 1987wurde er pensioniert.

Warum wurde Kurras nicht wegen Mordes angeklagt?

Eine Anklage wegen Totschlags oder gar Mordes ließ das Berliner Landgericht gar nicht erst zu. Weil es davon ausging, dass Kurras den Studenten Ohnesorg nicht habe verletzen oder töten wollen, kam nur die Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.

Warum wurde der Todesschütze damals freigesprochen?

Laut Uwe Soukup, Autor des Buches "Wie starb Benno Ohnesorg?", stellte das Berliner Landgericht am Ende der Verhandlung fest: "Kurras weiß mehr, als er sagt, und er hinterlässt den Eindruck, als wenn er in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt hat." Trotzdem sprachen die Richter den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei: Eine vorsätzliche Tötung oder beabsichtigte Verletzung durch einen gezielten Schuss sei nicht belegbar gewesen.

Nach Ansicht des Gerichts musste für eine Verurteilung dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er einen Fehler gemacht und diesen hätte vermeiden können. Weil aber ein psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis gekommen war, dass Kurras eine eingeschränkte Kritik- und Urteilsfähigkeit hatte, sahen es die Richter nicht als ausgeschlossen an, dass es sich "beim Abdrücken der Pistole um ein ungesteuertes, nicht vom Willen beherrschtes Fehlverhalten des Angeklagten gehandelt" hatte.

Welche Ungereimtheiten gab es bei den Ermittlungen und vor Gericht?

Am Tatort
Eine Spurensicherung am Tatort gab es nicht, das Pistolenmagazin von Kurras verschwand vor einer Untersuchung, und der Polizist konnte auch unbehelligt seinen Anzug in die Reinigung geben.

Im Krankenhaus
Die im Krankenwagen anwesende Krankenschwester gab an, dass Benno Ohnesorg während der Fahrt verstarb, doch laut Krankenhausakte trat der Tod erst Stunden später ein. Als Todesursache wurde zunächst Schädelbasisbruch angegeben. Die Obduktion am nächsten Tag brachte die Wahrheit ans Licht: ein Schuss in den Kopf hatte den Studenten getötet. Außerdem offenbarte die Obduktion, dass zuvor am Schädel des toten Ohnesorgs operiert worden war: Gerade das Stück der Schädeldecke mit der Einschussstelle war entfernt worden. Es wurde nie wieder gefunden.

Vor Gericht
Laut Uwe Soukup, Autor des Buches "Wie starb Benno Ohnesorg?", verhinderte die Berliner Staatsanwaltschaft, dass die beteiligten Polizisten durch Kripo-Beamte vernommen wurden. Die Staatsanwaltschaft habe sie auch nicht vor Gericht geladen. Auch andere Zeugen seien nicht gehört worden, außerdem habe das Landgericht "aus Zeitmangel" eine Tonbandaufnahme als Beweis nicht zugelassen. Das führte dazu, dass der Bundesgerichtshof eine Revision anordnete, die allerdings auch mit Freispruch für Kurras endete.

Wie ist Kurras' Karriere weiter verlaufen?

Kurras war vor den Schüssen auf Benno Ohnesorg an verschiedenen Einsatzorten für die Berliner Polizei tätig. Zunächst in Charlottenburg, später stieg der Polizist mit Notabitur in die besonders wichtige Abteilung I der Politischen Polizei auf. Dort rückte er in den innersten Zirkel auf, in jene Abteilung, die nach Spionen und Verrätern in den eigenen Reihen fandete. Ganz offiziell suchte Kurras also nach jenen Personen, die das gleiche machten wie er: Spitzeln für die Gegenseite. Während der Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung wurde Kurras vom Polizeidienst suspendiert und arbeitete als Wachmann und Kaufhausdetektiv. Nach den Freisprüchen wurde er wieder aufgenommen und im Innendienst eingesetzt. Bis zu seiner Pensionierung 1987 arbeitete er in der Funkleitzentrale und wurde zum Kriminaloberkommissar befördert.

Kann Kurras wegen der Todesschüsse erneut vor Gericht gestellt werden?

Theoretisch ja. "Der Fall erscheint zweifellos in einem neuen Licht", sagt der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Müller-Knapp stern.de. Zunächst einmal gibt es eine Strafanzeige wegen Mordes. Die hat Wolfgang Holzapfel gestellt, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus. Denn anders als fahrlässige Tötung verjährt Mord nicht. Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet zu ermitteln. "Sie muss die neuen Informationen einschätzen", sagt der Berliner Strafrechtler Marcus Reinert stern.de. Der Fall könne jedoch nur weitergeführt werden, wenn es neue Anhaltspunkte gebe, die für einen Mord an Benno Ohnesorg sprechen, sagt Müller-Knapp. Er halte das nicht für realistisch. Besteht ein hinreichender Tatverdacht, müsse die Staatsanwaltschaft, so Reinert, Anklage erheben. Dann würde der Prozess neu aufgerollt werden. Dagegen hält der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate ein neues Verfahren für "abwegig". Er hat unter anderem den Millionenerben Alexander Falk sowie den als Unterstützer der Hamburger Terrorpiloten vom 11. September 2001 verfolgten Mounir el-Motassadeq vertreten. "Eine Wiederaufnahme kann es nur dann geben, wenn Kurras ein glaubwürdiges Geständnis ablegt", sagte er stern.de. Denn hier gelte der Grundsatz des Verbotes der Doppelbestrafung wegen desselben Verbrechens. Kurras wurde nach den Schüssen zwar nicht verurteilt, aber auch auf Freisprüche wird dieser Paragraph angewendet. Ob es zu einem neuen Verfahren kommt, bleibt mehr als fraglich. Der ehemalige Innenminister Otto Schily, der Benno Ohnesorgs Vater vertreten hatte, glaubt nicht daran. "Das würde schon an der objektiven Beweisaufnahme scheitern", sagte Schily der "Stuttgarter Zeitung". Allerdings sieht Schily in der "Bild am Sonntag" Fragen, die nun noch zu klären sind: "Sollte der Mann womöglich gezielt provozieren? Sollte er die gesellschaftlichen Spannungen in Westdeutschland und in Westberlin verschärfen?"

Welche Rolle hatte Kurras bei der Stasi?

Dem Forschungsbericht zufolge wurde Kurras als IM (Inoffizieller Mitarbeiter) "Otto Bohl" geführt. Er soll detaillierte Erkenntnisse über Mitarbeiter, Ausbildung, Befehle, Dienst- und Einsatzpläne bei der West-Berliner Polizei an die Stasi geliefert haben. Seine Spitzeldienste wurden laut Bericht jahrelang vergütet: 1960 beispielsweise mit 2310 DM. Einen großen Teil der Zuwendungen habe er für seine umfangreiche Waffensammlung ausgegeben, heißt es weiter im Bericht. Die Stasi habe vermerkt, dass Kurras bereit gewesen sei, jeden Auftrag durchzuführen.

Ist eine ehemalige Stasi-Tätigkeit strafbar?

Eine Arbeit für die Staatssicherheit an sich ist nicht strafbar. Strafrelevant wäre dies nur, wenn Kurras im Rahmen seiner Stasi-Tätigkeit Unrechtshandlungen begangen hätte, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate stern.de. Dazu zählt beispielsweise eine Denunziation von potentiellen Republik-Flüchtlingen. Bestraft werden können Personen, die als Staatsbürger der Bundesrepublik für den DDR-Geheimdienst gearbeitet haben, jedoch dennoch: wegen Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit. Der Landesverrat verjährt nach 20, die Agententätigkeit nach fünf Jahren. Kurras Taten wären demnach verjährt.

Muss Kurras nun um seine Pension fürchten?

Nachdem die Agententätigkeit von Karl-Heinz Kurras bekannt geworden ist, gibt es Forderungen, seine Pensionsansprüche zu überprüfen. Unabhängig von den tödlichen Schüssen auf Ohnesorg stelle sich wegen Kurras' Spionagetätigkeit die "Frage einer Neubewertung" seiner Pensionsansprüche, zitierte die "Bild"-Zeitung den Staatsrechtler Rupert Scholz. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Rainer Brüderle sagte der Zeitung, es müssten "alle rechtlichen Möglichkeiten" gegen Kurras geprüft werden. Ähnlich hatte sich zuvor der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Schütz (SPD), geäußert: "Ich halte es für einen Skandal, dass jemand wie Kurras offenbar seine Pensionsbezüge ohne eine Dienstaufsichtsbeschwerde weiter bezieht", hatte er der "Welt" gesagt. Jedoch kann der Staat Kurras die Pension nur wegnehmen, wenn er rechtskräftig verurteilt worden ist. Das kann - wegen der Verjährungsfristen - nur noch wegen Mordes geschehen. "Mangels realistischer Anhaltspunkte wird es im Ergebnis wohl dazu nicht mehr kommen", sagt der Hamburger Anwalt Klaus Müller-Knapp stern.de.

KOMMENTARE (10 von 22)
 
Sveto (26.05.2009, 21:28 Uhr)
Sturm im Wasserglas
Das Gerede über Disziplinarmaßnahmen (insbes. Pensionskürzung) ist doch absolut sinnlos, weil insoweit längst Verfolgungsverjährung eingetreten ist, siehe nur § 15 Abs. 2 BlnDiszG.
dreicon (26.05.2009, 12:15 Uhr)
@vanducci
Ich wiederspreche Ihnen. Es war nicht allein der Mord, es war vielmehr der Umgang der Berliner Polizei und Justiz mit eben diesem Mord, der zu der unversöhnlichen Radikalisierung Vieler führte.
kabelmann (26.05.2009, 07:40 Uhr)
@vegefranz
Wow....so lange hats diesmal gedauert?
Aber sie bringen die Kampagne sehr gut auf den Punkt: Im September ist Wahl. Ansonsten hätte kein Mensch der Bundesregierung etwas davon, Kurras nochmals zu verurteilen
vanducci (25.05.2009, 23:27 Uhr)
Der Mann ist ein Auftragskiller der Stasi
Es wir jetzt alles klar, die Stasi wollte mit dem feigen Mord die BRD destabilisieren und Chaos stiften.
Dies hat in den 70-ern einige Terroropfer gefordert. Dieses Stück-Schei**e gehört dahin wo Exkremente hin befördert werden.
Dieser Stasi Scherge hat aus niedrigsten Motiven gemordet und muss dafür abgeurteilt werden. Mord verjährt nicht! Es sowieso unverständlich, wieso nicht jeder Nazi *sorry* Stasi-Scherge abgeurteilt wird. Mann muss diese Verbrecher gegen die Menschlichkeit verfolgen bis keiner mehr lebt!
Wenn die Justiz machtlos ist....jeder hat doch auch noch nette Nachbarn ;-)
vegefranz (25.05.2009, 22:31 Uhr)
der Todesschütze ist Mitglied der Linken als Rechtsnachfplgerin der SED
der Todesschütze ist Mitglied der Linken/exPDS als Rechtsnachfolgerin der SED. Hierüber schweigen die Medien
phalancs (25.05.2009, 22:02 Uhr)
@Medienbeobachter
Es macht keinen Sinn eine Verfehlung durch eine andere zu relativieren. Derzeit geht es nunmal genau darum dass der Schütze ein Spion war. Ob sich die BRB dann im Prozess richtig oder falsch verhalten hat, kann man gerne getrennt diskutieren, aber ein vermischen sollte man vermeiden.
Aquarius2 (25.05.2009, 20:56 Uhr)
Was haben damals eigentlich die Medien geschrieben?
BILD, STERN ...
Medienbeobachter (25.05.2009, 20:51 Uhr)
Bildzeitung: Zuerst klatschen und dann Buh rufen!
@phalancs: Und ich empfinde es als Ironie, dass dieser Rechtsstaat, aus versehen einen Stasiagenten schützt, der einen Demonstranten getötet hat. Dadurch haben die damaligen Behörden alles bestätigt, was ihnen vorgeworfen wird. Hier wurde rechtstaatliche Grundsätze missachtet, um die Aufklärung eines „Mordes“ zu verhindern. Und das sicherlich nicht, um einen Stasiagenten zu schützen. Wenn es um Tote an der Mauer ging, hat man hier ja auch kein Blatt vor dem Mund genommen.
phalancs (25.05.2009, 20:32 Uhr)
Alberne Linke
Ich empfinde es geradezu als Ironie des Schicksals, dass die Legitimation eines wichtigen Teils linker Ideologie, die den Staat so gerne als Unterdrücker darstellt, ausgerechtnet auf der Tat eines linken Spions basiert.
Im Internet sagt man zu so etwas meistens: "owned"
Medienbeobachter (25.05.2009, 20:09 Uhr)
Westdeutsche Behörden schützen versehentlich Stasi-Mitarbeiter?
Haben die Behörden der BRD jetzt versehentlich einen IM der Stasi geschützt? Also ein Mitarbeiter der Stasi darf nicht in Deutschland einen Demonstranten töten, ein guter Polizist im Auftrag des Staates doch? Wird hier jetzt mir zweierlei Maß gemessen? Peinlich, sollte es stimmen, dass Beweismittel damals unterschlagen wurden, das Behörden versucht haben, den Vorfall zu vertuschen. Wenn diese Geschichte wieder aufgerollt wird, dann bitte mit allen Unzulänglichkeiten der damaligen Urteilsfindung. Am Ende könnte herauskommen, dass westdeutsche Behörden eine Straftat vertuscht und verharmlost haben.
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