Das Berliner Amtsgericht hat den pensionierten Polizisten Karl-Heinz Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes am Freitag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In der Wohnung des 81-Jährigen, der 1967 in West-Berlin den Studenten Benno Ohnesorg erschossen und damit zur Radikalisierung der Studentenbewegung beigetragen hatte, war im Juni ein geladener Revolver sichergestellt worden. Auch 165 Patronen und einen sogenannten Totschläger hatten Beamte beschlagnahmt.
In dem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuvor eine einjährige Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens. Kurras' Anwalt Mirko Röder kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Kurras, den eine Krankenschwester im Rollstuhl in den Verhandlungssaal geschoben hatte, legte vor dem Amtsrichter über seinen Rechtsanwalt ein Geständnis ab. Ein Polizeibeamter schilderte als Zeuge, dass sich Kurras bei der Durchsuchung seiner Wohnung sehr widerspenstig verhalten habe. Er werde schlimmer behandelt als der einstige DDR-Partei- und Staatschef Erich Honecker und Stasi-Minister Erich Mielke, gab der Beamte Äußerungen des Pensionärs wieder.
Kurras hatte den Studenten Ohnesorg am 2. Juni 1967 am Rande einer Demonstration gegen den persischen Schah erschossen. In zwei Prozessen wegen des Todesschusses wurde er 1967 und 1970 freigesprochen worden. Im vergangenen Mai war bekannt geworden, dass Kurras zu jener Zeit der SED angehörte und für die Stasi als Inoffizieller Mitarbeiter tätig war.