9. Mai 2006, 13:57 Uhr

Wie heimliche Tests vor Gericht helfen

Heimlich gemachte Vaterschaftstest können Klarheit bringen, sind aber umstritten und vor Gericht unbrauchbar: Ein Urteil aus Koblenz könnte letzteres nun ändern.

Der Nuckel als DNA-Lieferant: "Geständnis" der Mutter gilt als Beweis©

Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten kann im Streit um eine Vaterschaft juristisch hilfreich sein. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist der heimlich eingeholte Test selbst nicht verwertbar. Geltend gemacht werden könne aber ein Eingeständnis der mit dem Testergebnis konfrontierten Mutter - etwa, dass sie mit einem anderen Mann Sex hatte.

In diesem Fall sei nicht das Gutachten, sondern die Erklärung der Mutter Grundlage der gerichtlichen Schlüssigkeitsprüfung, heißt es in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf und gab einer Vaterschaftsanfechtungsklage statt. Der Kläger hatte, nachdem ihm Zweifel an seiner Vaterschaft gekommen waren, heimlich einen DNA-Test des Kindes machen lassen.

Nach geltendem Recht verstößt das gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Nachdem das Gutachten vorlag und sich die Zweifel des Klägers bestätigt hatten, gestand die Mutter ein, in der fraglichen Zeit mit mehreren Männern Sex gehabt zu haben.

Vor diesem Hintergrund argumentierte das Gericht, der Kläger habe schlüssig dargelegt, dass er nicht der Vater sei. Das OLG gab sah daher einen weiteren Test in Auftrag, um Klarheit hinsichtlich der Vaterschaft zu bekommen. Auch dieses Gutachten bestätigte, dass der Kläger nicht der Vater ist.

DPA
 
 
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