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18. September 2007, 14:34 Uhr

Wann dürfen Soldaten ungehorsam sein?

Verteidigungsminister Franz Josef Jung beharrt darauf, dass er Bundeswehr-Piloten dazu bringen kann, auf ein Passagierflugzeug zu schießen. Unter welchen Umständen dürften Soldaten einen Befehl eigentlich verweigern?

In bestimmten Fällen können Bundeswehrsoldaten den Befehl verweigern. Wenn sie durch Gehorsam eine Straftat begehen würden, müssen sie es sogar tun© Johannes Eisele/AP

Ein Bundeswehrsoldat muss in der Regel die Befehle seines Vorgesetzten ausführen. Wer sich mit Wort oder Tat gegen einen Befehl auflehnt oder diesen auch nach Wiederholung nicht befolgt, macht sich strafbar.

Nach Paragraf 20 des Wehrstrafgesetzes kann der oder die Betreffende wegen Gehorsamsverweigerung - früher auch Befehlsverweigerung genannt - mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Allerdings gibt es Fälle, in denen Gehorsamsverweigerung sogar Pflicht ist. "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde", heißt es in Paragraf elf des Soldatengesetzes. Daher muss der Untergebene auch Befehle verweigern, die einen schweren Verstoß gegen Regeln des Völkerrechts zur Folge hätten.

"Staatsbürger in Uniform"

Entscheidungsfreiheit hat der Bundeswehrsoldat bei Befehlen, die nicht zu dienstlichen Zwecken erfolgen oder die eigene Menschenwürde verletzen würden. Hier darf er verweigern, muss aber nicht - so steht es in Paragraf 22 Wehrstrafgesetz.

Das heutige deutsche Wehrrecht ist geprägt von den Erfahrungen der Nazizeit. Die Grenzen der Gehorsamspflicht sind genau bestimmt. Vorgesetzte und Untergebene sind ausdrücklich an die deutsche Rechtsordnung und an die Regeln des Völkerrechts gebunden. Der Soldat soll sich nicht nur als Befehlsempfänger verstehen, sondern als politisch Verantwortlicher, als "Staatsbürger in Uniform".

DPA
 
 
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