Rente erst ab 62 und sinkender Garantiezins: Bei Rürup-Neuverträgen ändert sich ab dem kommenden Jahr einiges. Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Rürup-Sparen. Von Tanja Vedder
Selbständige dürfen zwar nicht "Riestern" - eine staatlich geförderte Altersvorsorge gibt es aber auch für sie: die Rürup-Rente. Sparer können jährlich ein üppiges Sümmchen mit steuerlicher Förderung durch Vater Staat anlegen. Neben Freiberuflern und Gewerbetreibenden dürfen auch Angestellte und Beamte einen Rürup-Vertrag abschließen.
Wer mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgt, kann ab 2012 mehr Geld von der Steuer absetzen: Ab Januar erkennt das Finanzamt bei einer Rürup-Rente 74 Prozent als Sonderausgaben an. Bis zum Jahr 2025 sollen es hundert Prozent sein. Insgesamt werden Beiträge in Höhe von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten steuerlich gefördert. Singles können damit nächstes Jahr bis zu 14.800 Euro von der Steuer absetzen, Verheiratete bis zu 29.600 Euro.
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt und basiert auf dem Modell einer Expertenkommission unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Wie die gesetzliche Rente gehört die Rürup-Rente in diesem Modell zur ersten Schicht der Altersvorsorge, der Basisvorsorge, und wird deshalb auch "Basis-Rente" genannt.
stern.de hat die wichtigsten Fakten zu diesem staatlich geförderten Steuerspartrick zusammengefasst.