Was Sie im Todesfall tun müssen

Irgendwann tritt der Tag X wirklich ein: Der Angehörige stirbt. Plötzlich muss man als Erbe all die Dinge realisieren, über die bisher nur gesprochen wurde. Doch wer jetzt Schritt für Schritt vorgeht, kann später beruhigt sein, alles geregelt zu haben.

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Die Auseinandersetzung mit dem Nachlass des Toten kann bei der Trauerbewältigung helfen©

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Doch leider kommt fast niemand um Formalitäten herum, die dann ebenfalls zu erledigen sind: Die Beerdigung muss organisiert, Todesanzeigen müssen geschaltet und Freunde des Verstorbenen benachrichtigt werden. Vielen Trauernden hilft es, wenn sie in dieser Zeit eine Checkliste haben, die sie abarbeiten können.

Auch wenn man sich nach dem Tod eines geliebten Menschen erst einmal zurückziehen würde - manche Dinge müssen einfach erledigt werden. Und oft ist es genau diese Beschäftigung, die vielen hilft, mit der Trauer wenigstens am Anfang besser zurecht zu kommen. Organisation bedeutet Ablenkung. Doch was kommt eigentlich auf Sie zu, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

  • Ist Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden verstorben, dann sollten Sie zuerst einen Arzt verständigen. Er stellt den Totenschein aus. Den Totenschein brauchen Sie später, um beim Standesamt eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Diese Sterbeurkunde wiederum benötigen Sie für einige Behördengänge. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus gestorben, erledigen die Ärzte das dort automatisch.
  • Machen Sie sich außerdem so schnell wie möglich Gedanken über die Bestattung. Der Bestattungsunternehmer wiederum wird Ihnen anbieten, sich um alles weitere zu kümmern. Er hilft Ihnen beim Aussuchen des Sarges, bei der Planung der Beerdigung, Blumenschmuck, Musik oder dem Verfassen und Aufgeben von Todesanzeigen.
  • Als nächstes sollten Sie Freunde und Verwandte des Verstorbenen benachrichtigen und den Arbeitgeber, Vermieter und Vereine kontaktieren.
  • Der nächste Schritt: das Erbe des Verstorbenen. Hat die betreffende Person ein Testament gemacht? Wenn ja, dann suchen Sie es aus den Unterlagen heraus und geben Sie es beim Nachlassgericht ab. Das ist das Amtsgericht des Ortes, in dem der Tote seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist das Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt, müssen Sie sich darum nicht kümmern. Denn dann würde das Nachlassgericht die Erben automatisch anschreiben.
  • Welche Unterlagen Sie im Erbfall außerdem noch benötigen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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