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1. Dezember 2005, 15:43 Uhr

Der gläserne Bankkunde

Erstmals ist der Zugriff von Behörden auf Kontodaten verfassungsgemäß: Zum 1. April startete die staatliche Bankkonten-Kontrolle. Bedenken der Datenschützer wurden beiseite gewischt.

Kein Aprilscherz: Jede Geldbewegung kann jederzeit kontrolliert werden© Sebastian Widmann/DDP

Was eigentlich für Terrorbekämpfung und Verfolgung illegaler Finanzströme gedacht war, erweist sich immer mehr als Kontrollinstrument für Sozialschmarotzer und Steuerflüchtlinge. Seit April 2005 können Arbeitsämter und Finanzamt, aber auch Bafög-Stellen alle Kontendaten der Bürger einsehen. Schon bisher konnten Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt durften die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.

Ab dem 1. April wurde dann der Kreis der zugangsberechtigten Behörden deutlich ausgeweitet: Nicht nur Terrorermittler, sondern auch Finanzämter dürfen über das Bafin diese Dateien abrufen, "wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht".

Dies bedeutet konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie "Einkünfte", "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielen. Fazit: Das Gesetz wird nicht mehr zur Ermittlung von Terroristen und ihren Geldströmen verwendet, sondern dient hauptsächlich der Jagd auf Steuerhinterzieher.

 
 
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